Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,5, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: „Mindestlohn, im engeren Sinne eine gesetzliche, im weiteren Sinne auch eine durch Tarifvertrag festgelegte Untergrenze für den von privaten Unternehmen, öffentlichen und sonstigen Arbeitgebern zu zahlenden Lohn.“ In 21 EU-Staaten gibt es ihn bereits. Luxemburg liegt an der Spitze mit 11,10 € pro Stunde, in Bulgarien hingegen sind es nur 0,95 €. Dazwischen liegen Länder wie Belgien, Irland, Polen oder Tschechien. Lediglich Deutschland ist in der Tabelle der gesetzlichen EU-Mindestlöhne nicht zu finden. Noch nicht! Denn „[...] Ab 01. Januar 2017 wird niemand in Deutschland weniger als 8,50 € pro Stunde verdienen“, sagt die neue Arbeitsministerin Andrea Nahles. Auch im Koalitionsvertrag ist die Einführung schon fest verankert (siehe Anlage 1). Doch warum erst jetzt? Wieso wurde der Mindestlohn nicht schon früher eingeführt, obwohl seit vielen Jahren darüber gesprochen wird? Hintergrund sind die Befürchtungen der Ökonomen, dass durch den Mindestlohn Arbeitsplätze verloren gehen, da Unternehmen Arbeitsplätze „outsourcen“ um Kosten zu sparen. Weiterhin würde die Schwarzarbeit gefördert werden, gerade auch weil Arbeiter aus den neuen EU-Ländern Rumänien, Bulgarien und Ungarn zu jeden Preis Arbeit annehmen. Die Arbeitgeberverbände schließen einen Mindestlohn zwar nicht aus, erwarten aber Flexibilität, z.B. bei der Berücksichtigung einzelner Berufssparten, sowie lokalen Gegebenheiten. Dem entgegen steht der Unmut vieler Arbeitnehmer über Löhne, die nicht ausreichen, um die Existenz zu sichern.