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Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: sehr gut, Universität Bremen (Studiengang Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 1994 fällte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil zur rechtlichen Stellung von Cannabis. Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit diesem Urteil und seiner Begründung. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Erörterung eines der Schlüsselargumente, welches die Unterscheidung von legalen und illegalen Drogen anhand ihrer jeweiligen "kulturellen Einbettung" in die Gesellschaft…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1996 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: sehr gut, Universität Bremen (Studiengang Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 1994 fällte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil zur rechtlichen Stellung von Cannabis. Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit diesem Urteil und seiner Begründung. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Erörterung eines der Schlüsselargumente, welches die Unterscheidung von legalen und illegalen Drogen anhand ihrer jeweiligen "kulturellen Einbettung" in die Gesellschaft vornimmt. Das BVerfG vertritt die Ansicht, daß die weitere Prohibition von Cannabis und somit die herausgehobene Stellung gegenüber in Deutschland legalen Drogen wie Alkohol oder Nikotin durch die Illegalisierung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gerechtfertigt ist. Begründet wird dies mit der weitgehend durch kulturelle Einbettung erreichte und nicht mißbräuchliche Verwendung der legalen Drogen, was das Gericht für Cannabis ausschließt. Die Analyse der Haltbarkeit und Sinnhaftigkeit dieses Arguments unter Berücksichtigung der neueren sozialwissenschaftlichen Diskussion zu Cannabis ist das Ziel dieser Arbeit. Hierzu gehört der empirisch geführte Nachweis kultureller Muster und die Erkundung der sozialen Einbindung bei Cannabiskonsum. Das Gericht hat diese Möglichkeit durch seine auf den "klassischen" Annahmen zum Cannabis- bzw. Drogenkonsum basierende Argumentation als nicht vorhanden bzw. unmöglich definiert, da es die seit Jahrzehnten benutzten und sehr einseitig negativ ausgerichteten Gefahrenmodelle als Entscheidungsgrundlage vorrangig heranzieht. Es ist daher nicht nötig, die Cannabis-Kultur schlechthin ermitteln zu wollen, was auch aus methodischen Schwierigkeiten heraus kaum möglich erscheint. Beispielsweise stellt die Grundgesamtheit und somit auch die Struktur der Gebraucher eine unklare Größe dar. Vielmehr gehört es zum Ziel dieser Arbeit, überhaupt das Vorhandensein kultureller Muster und sozialer Einbindung bei Cannabiskonsum aufzuzeigen. Eine schon aus methodischen Gründen ausgeschlossene repräsentative Erhebung ist bei meiner Fragestellung auch gar nicht erforderlich. Es reicht zur Widerlegung der dies völlig ausschließenden BVerfG-Argumentation aus, eine eventuell vorhandene kulturelle Integration des Konsums von Cannabisgebrauchern überhaupt nachzuweisen.