Während das Grundgesetz, in Abkehr von der Weimarer Verfassung, keine sozialen Grundrechte, sondern nur das Sozialstaatsprinzip kennt, verhält es sich in Südkorea umgekehrt. Allerdings verliert dieser Unterschied auf der Interpretationsebene an Bedeutung, da die verschiedenen sozialen Grundrechte in Südkorea zu einem allgemeinen Sozialstaatsprinzip formiert werden. Die Arbeit unternimmt den Versuch, die Sozialstaatlichkeit in Südkorea und Deutschland miteinander zu vergleichen. Herausgearbeitet werden die Gründe für die dennoch bestehenden erheblichen Unterschiede zwischen beiden Rechtsordnungen in Bezug auf die Sozialstaatlichkeit.
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