Der vorliegende Band soll den auch in Deutschland stark entwickelten Frühparlamentarismus in Mittelalter und Neuzeit wieder in das Bewusstsein heben. Er war reich entwickelt. In der überwiegenden Mehrzahl der Territorien des Heiligen Römischen Reiches gab es parlamentarische Versammlungen mit beachtlichen politischen Mitbestimmungsrechten - nicht geringer als die des englischen Parlaments. Es lassen sich mehrere Ebenen vom Kommunalismus bis zum Föderalismus unterscheiden. Herrschaft war lange nur mit dem Konsens der Regierten durchzusetzen und zu gestalten. Gewiss minderte der erstarkende Absolutismus die Rechte der Landstände, ja hob sie bisweilen ganz auf. Aber dennoch blieb die Landständische Verfassung ein fester Bestandteil im Erleben wie im Bewusstsein der Menschen im Ancien Régime, an welche die Diskussionen des 19. Jahrhunderts über Verfassungsreformen anknüpfen konnten.
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