Zu den wenig erforschten Familienformen gehören die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit Kindern. So finden gleichgeschlechtliche Paare zwar seit 1996 Berücksichtigung im Mikrozensus, Eingetragene Lebenspartnerschaften (LP) aber erst seit 2006. Mit dieser vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen Studie liegen erstmals Informationen über die Auswirkungen der kindschaftsrechtlichen Regelungen des LPartG auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit Kindern vor. Der dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Forschungsansatz kombiniert verschiedene Untersuchungsmethoden: Neben der Auswertung von statistischem Material wurden umfängliche Befragungen von Eltern und Kindern sowie Expertengespräche mit Dritten (z.B. Richter/innen, Lehrer/innen) geführt. Die zentrale Zielgruppe bilden dabei Familien von Partner/innen, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben. Autoreninfo: herausgegeben von Dr. Marina Rupp, stellv. Leiterin des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb)
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