Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 17 Punkte, Universität zu Köln (Inst. für Versicherungsrecht), Veranstaltung: Private Alterssicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Altersvorsorge wird in Deutschland aus drei Bereichen heraus sichergestellt. Zum einen gibt es die für Arbeitnehmer obligatorische staatliche Rentenversicherung als Hauptträger der späteren Rentenzahlung. Diese wird ergänzt durch die betriebliche Altersvorsorge und die freiwillige private Alterssicherung. Dieses Drei-Säulen-Modell soll im Zusammenspiel eine angemessene Alters- und Hinterbliebenenversorgung für jeden beitragszahlenden Arbeitnehmer gewährleisten.1 Versicherungsprodukte zählen in Deutschland zu den klassischen Formen der privaten Altersvorsorge und weisen dabei eine lange Tradition auf. Die Lebensversicherung im Speziellen, als Oberbegriff für auf dem Risiko der ungewissen Dauer des menschlichen Lebens aufbauende Versicherungen, ist hierbei die wohl verbreitetste Form. Es gibt in Deutschland mittlerweile nahezu 95 Millionen Lebensversicherungsverträge mit einem Jahresbeitragsvolumen von rund 62,36 Mrd..2 Mit einem solchen Verbreitungsgrad ist sie von großer Bedeutung im Rahmen der Diskussion um die Altersvorsorgefinanzierung. Des Weiteren nimmt der Bedarf an eigener, vom Staat unabhängiger Vorsorge immer mehr zu. Aufgrund der Finanzierung der staatlichen Rente mit Hilfe eines Umlageverfahrens (Generationenvertrages) und der derzeitigen demographischen Entwicklungen (sinkenden Geburtenraten bei gleichzeitig steigender Alterserwartung) steht ein gesicherter staatlicher Rentenanspruch in ausreichender Höhe nämlich immer mehr in Frage.3 Schon heute erhalten Arbeitnehmer nach 45jähriger Beitragszahlung von staatlicher Seite nur etwa 64% ihres letzten Gehaltes als Altersruhegehalt. Bei konstanten Beitragssätzen (ab 1.1.2003 19,5 % des Bruttolohns) würde sich dieser Betrag auf etwa 30% im Jahr 2050 halbieren.4 Hiervon lässt sich ein würdiges Leben wohl in den seltensten Fällen realisieren. Dementsprechend kann sich der vorsorgebewusste Bürger nicht mehr allein auf eine staatliche Versorgung im Alter verlassen.5 Die hieraus entstehende Lücke gilt es zu schließen. Hier kommt der Lebensversicherung, wie im einzelnen noch erläutert wird, wegen ihrer Beschaffenheit durch gesetzlichen Rahmenbedingungen und wegen ihrer Produktvielfalt und -flexibilität als freiwillige private Rentenvorsorge aber auch im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge eine besondere Bedeutung zu. Gerade wegen der weiten Verbreitung der Lebensversicherung bedarf es aber auch eines Schutzes für den vorsorgebewussten Bürger. [...]