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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Die römische Nobilität, Sprache: Deutsch, Abstract: „Mit den Gesetzen fällt aber auch die Dictatur.“ So beschreibt Julius Beloch, dass aus seiner Sicht aufgrund der unhistorischen Gesetze auch automatisch die Person des Diktators selbst, der diese Gesetze erlassen haben soll, unhistorisch wird. Die Rede ist hierbei von Quintus Publilius Philo und den drei…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Die römische Nobilität, Sprache: Deutsch, Abstract: „Mit den Gesetzen fällt aber auch die Dictatur.“ So beschreibt Julius Beloch, dass aus seiner Sicht aufgrund der unhistorischen Gesetze auch automatisch die Person des Diktators selbst, der diese Gesetze erlassen haben soll, unhistorisch wird. Die Rede ist hierbei von Quintus Publilius Philo und den drei sogenannten leges Publiliae Philonis. Daraus ergibt sich der Gegenstand dieser Arbeit, nämlich die Untersuchung der genannten Gesetze auf ihre Historizität. Während Ludwig Lange 1862 alle drei Gesetze für historisch hält, erachtet, wie bereits geschildert, Karl Julius Beloch 1926 die Gesetze als unhistorisch. Aus dem 46. Halbband des Überblickswerks Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft von 1959 geht hervor, dass das erste Gesetz als nicht historisch und das zweite als historisch anzusehen ist, wobei beim dritten Gesetz keine eindeutige Einschätzung möglich sei. Knapp 30 Jahre später kommt Karl-Joachim Hölkeskamp zu dem Schluss, das erste Gesetz sei unhistorisch, wohingegen das zweite und das dritte als historisch anzusehen seien. 2001 kommt das Übersichtswerk Der neue Pauly im Band 10 zu demselben Ergebnis, wohingegen Marianne Elster 2003 zu der Erkenntnis kommt, dass sich um das zweite, historische Gesetz herum zwei unhistorische Gesetze angesammelt haben. Als Standardwerk über die Gesetze der mittleren und späten Republik ist das Werk Marianne Elsters anzusehen, wobei auch die Werke Karl-Joachim Hölkeskamps und Jochen Bleickens wichtige Hilfestellung gaben. Inhaltlich wird sich zunächst kurz dem historischen Kontext der Gesetze gewidmet, soweit dies dem Thema zuträglich ist. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Darstellung des Ständekampfes zwischen Patriziern und der Plebs gelegt und einzelne Etappen desselben bis ins vierte Jahrhundert hinein aufgezeigt. Hierbei soll sich vor allem auf die plebejische Elite konzentriert werden, da, obschon soziale Motive für den Kampf auch eine Rolle spielten, vor allem der politische Aspekt, also das Betätigungsfeld der wohlhabenden Plebejer, eine entscheidende Rolle spielte. In einem weiteren Schritt wird die Person Quintus Publilius Philo Gegenstand einer knappen Darstellung, ehe sich dann seinen Gesetzen zugewendet wird. Den Abschluss der Arbeit bildet dann die Bewertung der einzelnen Gesetze hinsichtlich ihrer Historizität.