Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Int. Organisationen u. Verbände, Note: 1,5, Führungsakademie der Bundeswehr, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vereinten Nationen (VN) sind ein in der Bundesrepublik respektiertes System kollektiver Sicherheit. Sie befinden sich 60 Jahre nach ihrer Gründung im Umbruch. Die Staatengemeinschaft ist weniger von zwischenstaatlichen Angriffskriegen als vielmehr von komplexen Sicherheitsbedrohungen betroffen. Durch die Gründung der VN im Jahr 1945 sollten der Weltfrieden und die internationale Sicherheit gewahrt werden. Diese Ziele entstanden vor dem Hintergrund der zwei Weltkriege und dem festen Willen zur friedlichen Beilegung zukünftig auftretender Friedensbrüche. "Die Charta ersetzte nach dem Zweiten Weltkrieg erstmals konsequent das Recht auf Krieg durch die Pflicht zum Frieden." Seit der Gründung der VN und Formulierung der Ziele hat sich die Welt grundlegend verändert. Das Risiko zwischenstaatlicher Auseinandersetzungen ist nach Beendigung des "Kalten Krieges" und der damit verbundenen Bipolarität gesunken. Globalisierungsprozesse und die Zunahme asymmetrischer Konflikte führen zu einem neuen Verständnis des Sicherheitsbegriffesv und der Notwendigkeit, den neuen Bedrohungen entgegenzutreten. Offenkundig wurde der Reformbedarf auch durch die öffentliche Kritik an den VN hinsichtlich der Auseinandersetzungen um die Legitimierung der Militäraktionen im Kosovo 1999 sowie im Irak 2003. Im Rahmen der Neuorientierung zur Bewältigung dieser Bedrohungen wurde unter Anderem das Dokument "Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung." (VN-Bericht) erarbeitet, welches die in der Themenstellung angesprochenen "Legitimitätskriterien" beinhaltet. Die nachstehende Untersuchung hinsichtlich der Legitimierung der Anwendung militärischer Gewalt ist daher von Bedeutung, da die VN ein legitimierendes internationales Organ für den Einsatz der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland ist. Für die Bundesrepublik Deutschland ist von Interesse, auf welcher rechtlichen und ethisch-moralischen Grundlage die Erteilung von Mandaten für den Streitkräfteeinsatz zu erfolgen hat. Die Frage nach der Neuartigkeit der Legitimitätskriterien kann in zweierlei Hinsicht betrachtet werden. Einerseits in Bezug auf die historische Ableitung, andererseits in Bezug auf die Charta. Die Legitimitätskriterien finden sich ihrem Wesen nach bereits in dem Versuch durch Thomas von Aquin, die "Rechtfertigung militärischer Gewalt an bestimmte allgemeingültige Kriterien [zu] binden."
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