Bei der Lehre vom fehlerhaften Verband handelt es sich um ein im Kern seit langem anerkanntes Institut, das die Folgen von Fehlern bei Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen für die Zeit vor ihrer Entdeckung beheben soll. Der Verband wird als rechtlich existent, aber auflösbar behandelt. Ähnliche Institute werden auch bei anderen Dauerrechtsverhältnissen anerkannt, insbesondere beim fehlerhaften Arbeitsvertrag. Deshalb stellt Carsten Schäfer zunächst die Frage nach einem übergreifenden, für alle fehlerhaften Dauerrechtsverhältnisse geltenden Institut. Dies geschieht sowohl anhand einer Problembeschreibung mit Hilfe des heuristischen Begriffs der Rückabwicklungsschwierigkeit als auch mittels Analyse der dogmatischen Begründungen vorhandener Ansätze bzw. Gesetzesregelungen. Da sich diese Suche als nicht weiterführend erweist, konzentriert sich der Autor auf die Begründung der Lehre vom fehlerhaften Verband, mit dem Ziel, ihre Geltung sowohl im Personen- als auch im Kapitalgesellschaftsrecht nachzuweisen. Auf diese Weise läßt sich nicht nur ein einheitlicher, in einer Reihe von Punkten von der bisher herrschenden Meinung abweichender Tatbestand der fehlerhaften Gründung herausbilden. Vielmehr gestattet das Vorgehen auch, für das seit Beginn der 1990er Jahre verstärkt diskutierte Phänomen fehlerhafter Vertrags- bzw. Strukturänderungen einen einheitlichen Lösungsansatz vorzulegen. Geboren 1964; 1990 und 1993 Juristische Staatsexamina; 1997 Promotion; 1987-2001 Mitarbeit am Lehrstuhl für Handels- und Wirtschaftsrecht und Bürgerliches Recht in Heidelberg, zuletzt als wissenschaftlicher Assistent; 1994-96 Referent des Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg; 2001 Stipendiat der DFG; 2001 Habilitation; zur Zeit Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg.
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