Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Didaktik - Sport, Sportpädagogik, Note: 1,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Politik wird schon länger darüber diskutiert, wie man ein einheitliches Abitur in Deutschland erreichen kann. Laut des Hamburger Schulsenators, SPD-Politikers und Präsident der Kultusministerkonferenz 2012 Ties Rabe dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass das Bestehen der Abiturprüfung in unterschiedlichen Bundesländern auch unterschiedlich schwer ist (vgl. Bewarder, 2012). Auf der Kultusministerkonferenz vom 8. bis 9. März 2012 in Berlin wurde aus diesem Grund unter anderem beschlossen, einen Aufgabenpool für die Abiturprüfung zu entwickeln, der dann im Abitur 2016/17 zum Einsatz kommen könnte (vgl. KMK, 2012). Aber nicht nur über den Abschluss an sich gab es in den letzten Jahren Gesprächsbedarf. Auch der Weg zum Abitur wurde diskutiert. So wurde schon im Jahre 2002 auf der Kultusministerkonferenz der Länder die Einführung von nationalen Bildungsstandards beschlossen. Diese Standards legen zum Beispiel fest, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler nach den jeweiligen Klassenstufen erreicht haben sollten (vgl. KMK, 2002). Bildung ist aber nach wie vor, auch aufgrund des Förderalismus, die Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Somit ist auch für die Umsetzung solcher Bildungsstandards jedes Bundesland selbst verantwortlich, bzw. erarbeitet jedes Bundesland eigenständige Lehrpläne. Bei diesen Lehrplänen setzt diese Hausarbeit an. Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung der Fragestellung, inwieweit sich die jeweiligen Lehrpläne der Bundesländer unterscheiden. Am Anfang wird ein Einblick in die Lehrpläne des Gymnasiums im Fach Sport gegeben, wobei hier eine Einschränkung auf vier Bundesländer stattfindet. Behandelt wird das Kerncurriculum Niedersachsens, der Kernlehrplan Nordrhein-Westfalens, der Rahmenplan Hamburgs und der Bildungsplan Bremens. Weiterhin beschränkt sich diese Hausarbeit auf den Bereich der Sekundarstufe 1. Ausgehend von den Kenntnissen über die einzelnen Richtlinien der vier Länder werden diese dann im zweiten Abschnitt miteinander verglichen. Ergebnisse dieses Vergleichs sind dann Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den einzelnen Fassungen der jeweiligen Länder. Abschließend soll auf Grundlage des Vergleichs die Frage beantwortet werden, ob am Ende der Sekundarstufe 1 die Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen überhaupt auf dem gleichen Wissens-, bzw. Könnensstand, sein können.