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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Historisches Seminar), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Außerordentliche Imperien wie die lex Gabinia des Jahres 67 v.Chr. waren Verfassungsimprovisationen, die nicht erst in der späten römischen Republik auftraten. Bereits in der klassischen Republik im zweiten und dritten Jahrhundert gebrauchte man sie, wenn keine qualifizierten, regulären Funktionsträger für Heerführungsaufgaben zur Verfügung standen. Obwohl das…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Historisches Seminar), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Außerordentliche Imperien wie die lex Gabinia des Jahres 67 v.Chr. waren Verfassungsimprovisationen, die nicht erst in der späten römischen Republik auftraten. Bereits in der klassischen Republik im zweiten und dritten Jahrhundert gebrauchte man sie, wenn keine qualifizierten, regulären Funktionsträger für Heerführungsaufgaben zur Verfügung standen. Obwohl das Phänomen daher nicht etwas gänzlich Neues darstellt, muß betont werden, daß die sog. imperii extraordinaria in erster Linie in der späten römischen Republik eine große Rolle spielten. Ihre Besonderheit ergibt sich zu dieser Zeit vor allem aus ihrer Häufigkeit und ihrem Umfang. Der Einflußbereich der lex Gabinia, mit der 67 Cn. Pompeius Magnus(1) betraut wurde, umfaßte das gesamte Mittelmeer mitsamt der Küstenstriche bis 75 km landeinwärts. Nicht nur diese Gegebenheit veranlaßte in Roms Innenpolitik eine heftige Diskussion unter den Senatoren, zumal das Gesetz per Plebiszit verabschiedet werden sollte. [...] ______ 1 Im folgenden nur noch Pompeius. Ebenso werden von mir sämtliche erwähnten Personen mit ihrem „Rufnamen“ benannt