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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: keine, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ehe ist eine der ältesten Institutionen in der Gesellschaft. Sie bezeichnet eine sozial anerkannte und vertraglich fixierte Lebensgemeinschaft zwischen mindestens zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts. Für beide Ehepartner beinhaltet die Ehe ökonomische Kooperation, den Transfer von oder die Teilhaberschaft an Eigentumsrechten, eine sanktionierte Sexualgemeinschaft und die rechtliche Anerkennung, der dieser Verbindung…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: keine, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ehe ist eine der ältesten Institutionen in der Gesellschaft. Sie bezeichnet eine sozial anerkannte und vertraglich fixierte Lebensgemeinschaft zwischen mindestens zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts. Für beide Ehepartner beinhaltet die Ehe ökonomische Kooperation, den Transfer von oder die Teilhaberschaft an Eigentumsrechten, eine sanktionierte Sexualgemeinschaft und die rechtliche Anerkennung, der dieser Verbindung entstammenden Nachkommen. Durch den Heiratsvollzug erfährt diese Lebensgemeinschaft eine öffentliche Bestätigung. Darüber hinaus richtet sich die Form der Eheschließung aber auch nach den Sitten und Gesetzen eines Landes und dessen Kultur. Die christliche Ehe kann schon im 4. Jahrhundert als priesterlicher Segen und das Gebet nachgewiesen werden. Im darauffolgenden Jahrhundert wurde in Rom die Eheschließung mit der Eucharistiefeier verbunden. Später - genauer gesagt im frühen Mittelalter - entwickelt sich vom heiligen Augustinus ausgehend die Lehre von der Sakramentalität der Ehe und im 12. Jahrhundert wird die Ehe als eines der sieben Sakramente der Kirche aufgenommen. Während die anderen Sakramente nur durch einen Geistlichen erteilt werden können, spenden sich die Eheleute das Sakrament der Ehe selbst. Wie bereits erwähnt, spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Eheschließung eine entscheidende Rolle. Noch im Mittelalter musste nicht unbedingt ein Priester anwesend sein. Erst später schuf die christliche Kirche eine verbindliche Form - die Eheschließung vor dem Priester und zwei Zeugen. Die Heirat sollte öffentlich geschlossen werden, damit die Zahl heimlichen Ehen nicht weiter ansteigt. Diese sogenanntenKlandestinehenbedeuteten einen Eheabschluss ohne jede Registrierung oder Bekanntmachung in der Öffentlichkeit, wodurch die Gefahr von Untreue oder Doppelehen impliziert war. Im Laufe der Zeit beginnt der Einfluss der Kirche zu sinken und der Staat erhebt die Forderung des öffentlich, rechtssicheren Eheabschlusses. Neben der kirchlichen Trauung wird die standesamtliche Trauung als ziviler Eheabschluss eingeführt. Dementsprechend haben sich die Machtanteile der Instanzen der Eheschließung wie z. B. die Familie, der Staat, die Kirche und die öffentliche Meinung verschoben. Dennoch spielen sie auch in der heutigen Gesellschaft eine bedeutende Rolle, wie beispielsweise die aktuelle Diskussion zur gleichgeschlechtlichen Ehe in der Öffentlichkeit verdeutlicht. [...]

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