Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen (Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Umgang mit Straftätern durch die Justiz wird von der breiten Bevölkerung zusehends immer kritischer betrachtet. Rückfällig gewordene ,Verbrecher', die erneut schwere Straftaten begangen haben, sind ein gefundenes Fressen für Medien-Headlines. Schlagkräftige Überschriften in den Medien übermitteln der breiten Bevölkerung einen falschen Umgang der Justiz mit Straftätern und suggerieren ihr, dass es bei ,richtiger' Anwendung eines ,harten' Strafgesetzes eine hundertprozentige Sicherheit zumindest gegen Kapitalverbrecher und deren Verbrechen gäbe. Das Kapitalverbrechen ist ein besonders schweres Verbrechen, für welches die Strafgesetze früher meist die Todesstrafe vorsahen. Das heutige Strafsystem ist glücklicherweise einem humanen, dem Verhältnismä-ßigkeitsgrundsatz unterliegenden resozialisierenden Grundsatz unterworfen. Auch kennt es keine nicht mehr zu beendende Strafe (Todesstrafe, Freiheitsstrafe auf Lebenszeit ohne die Möglichkeit diese zu beenden). Gerade jedoch Rückfalltäter, die z.B. Kinder sexuell missbraucht haben und erneut einschlägig straffällig werden, lassen die breite Masse der Bevölkerung nach einer Verschärfung des strafrechtlichen Umgangs mit ihnen laut werden; das Resultat ist eine pauschale Verminderung der Hilfe für diese Straftäter, einhergehend mit einem ,pauschalen Wegschließen' auf Lebenszeit, kurz: Resignation, dafür aber ,hundertprozentiger' Schutz. Da es für mich jedoch klar war, dass es niemals eine Gesellschaft ohne ,Böses' geben wird, einhergehend damit, dass es niemals ein Strafrechtssystem geben kann, welches einen hundertprozentigen Schutz bietet, interessierte ich mich schon frühzeitig für die in Deutschland vorgesehenen Möglichkeiten, (erneuten) Straftaten entgegenzuwirken. Nach Praktika in Therapieeinrichtungen und einer Justizvollzugsanstalt absol-vierte ich mein letztes Praktikum in der Führungsaufsichtsstelle des Landgerich-tes Hannover in Hannover. Diese Aufsichtsstelle setzt die im Strafgesetzbuch vorgesehene Maßregel ,Führungsaufsicht' in die Tat um. Da sie Hilfe und Überwachung bieten soll, war sie für mich die humane Antwort auf die Frage, wie mit Straftätern nach deren ,staatlicher Obhut' (Haft, Unterbringung) umzugehen ist - zumal sie gerade für die Straftäter vorgesehen ist, vor denen sich die Gesellschaft besonders fürchtet. Als mir klar wurde, wie unbekannt dieses Mittel ist, das strafrechtlich relevante Rückfalle vorbeugen soll, entschloss ich mich, darüber meine Diplomarbeit zu schreiben.
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