Die vorliegende Arbeit untersucht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der europäischen und chinesischen Fusionskontrolle. Insbesondere die bisherige Entscheidungspraxis der zuständigen Wettbewerbsbehörden in China und der EU wird hierbei berücksichtigt. Die Fusionskontrolle ist in China wie in der europäischen Union ein wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument. Im traditionellen Sinne dient die Fusionskontrolle im Wesentlichen dem Zweck, ungewollte Monopolbildungen und andere strukturelle Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu verhindern. In der EU ist die Fusionskontrolle ein wichtiges Mittel zur Stärkung des Wettbewerbs und der Marktwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt. Dass auch China über eine Fusionskontrolle verfügt, die weitgehend internationalen Standards entspricht, ist erstaunlich angesichts der Tatsache, dass China sich als ein sozialistisches Land versteht. In einem solchen herrscht in der Regel eine Planwirtschaft anstelle der Marktwirtschaft, der Wettbewerb spielt in diesem System keine vergleichbare Rolle. Dennoch hat auch die VR China im Jahre 2008 eine Fusionskontrolle erschaffen, die sich erkennbar an der europäischen Fusionskontrolle orientiert. Teilweise werden sogar gleiche Begrifflichkeiten verwendet. Die europäische Fusionskontrolle diente somit als Vorbild zur Schaffung der chinesischen Fusionskontrolle. Trotz dieser Gemeinsamkeiten bestehen jedoch auch signifikante Unterschiede zwischen der europäischen und der chinesischen Fusionskontrolle. In materiell-rechtlicher Sicht liegen diese Besonderheiten insbesondere in der Berücksichtigung und Gewichtung von wettbewerbsfremden Faktoren, wie beispielsweise dem Allgemeinwohl oder der nationalen Wirtschaftsentwicklung. Dies ist insbesondere auf die Funktion und Zielsetzung der chinesischen Fusionskontrolle zurückzuführen.
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