Seit die zunehmend machtbewusst auftretende Europäische Kommission das unionsrechtliche Beihilferecht als Instrument im Kampf gegen missliebige Auswüchse des internationalen Steuerwettbewerbs für sich entdeckt hat, hat dieses Rechtsgebiet dramatisch an Bedeutung für das Steuerrecht der Mitgliedstaaten gewonnen. Dabei kommt dem Tatbestandsmerkmal der Selektivität eine Schlüsselrolle zu, denn es entscheidet darüber, welcher Gestaltungsspielraum den Mitgliedstaaten insbesondere bei generell-abstrakten Vorschriften unter dem Beihilferecht noch verbleibt. Daher verwundert es nicht, dass die hierzu ergangene Rechtsprechung eine ungeheure Dynamik entwickelt hat, die mit zunehmender Dogmatisierung dem Tatbestandsmerkmal schärfere Konturen verleiht. Benedikt Ellenrieder zeichnet die Entwicklungslinien von den ersten Anfängen bis zur medienwirksamen Apple -Entscheidung der Kommission nach und stellt ihnen einen eigenen Ansatz zur Bestimmung der Selektivität gegenüber. 2010 Erste Juristische Prüfung; 2010-14 zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter, dann Associate bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München; 2017 zweites Staatsexamen; seit 2017 Rechtsanwalt in Bonn und Stuttgart.
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