Das Datenschutzrecht tritt dogmatisch auf der Stelle. Ein Grund hierfür ist die mangelhafte Verständigung über den Grundbegriff 'Datenschutz'. Er ist zweifellos ungenau, missverständlich und politisch-plakativ - aber etabliert und deshalb alternativlos. Jedenfalls erstreckt er sich undifferenziert über ein ganzes Begriffsfeld. Kai von Lewinski zerlegt den Begriff 'Datenschutz' in seine einzelnen Aspekte und breitet sie in ihrer Vielfalt geordnet in Form einer Matrix vor dem Betrachter aus. So werden die Struktur der einzelnen Teile, ihre Unterschiede und Ähnlichkeiten sowie ihr Zusammenhang untereinander deutlich. Dies dient der dogmatischen Einordnung des Datenschutzrechts in das umfassendere weite Feld des Informationsrechts. Vor allem kann dies dem Datenschutzrechtsvergleich in Europa und über den Atlantik hinweg ein Mittel an die Hand geben, sich trotz der Unschärfe des Begriffs besser zu verständigen.
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