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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Medienpolitik im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der sich immer weiter öffnenden Grenzen in Europa und den neuen technischen Möglichkeiten, die Anfang der achtziger Jahre aufkamen, wurde es für die Europäische Gemeinschaft notwendig, eine einheitliche und effektive Medienpolitik mit großer Tragweite, auch im Hinblick auf die Angleichung der vielen verschiedenen nationalen Medienvorschriften, zu entwickeln. Das sensible Thema…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Medienpolitik im Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der sich immer weiter öffnenden Grenzen in Europa und den neuen technischen Möglichkeiten, die Anfang der achtziger Jahre aufkamen, wurde es für die Europäische Gemeinschaft notwendig, eine einheitliche und effektive Medienpolitik mit großer Tragweite, auch im Hinblick auf die Angleichung der vielen verschiedenen nationalen Medienvorschriften, zu entwickeln. Das sensible Thema Medien konnte nur durch die Gemeinschaft, auch gegen den Widerstand einiger Mitgliedsstaaten (auch Deutschland) aufgegriffen werden, weil der Europäische Gerichtshof den Rundfunk 1974 als Dienstleistung klassifiziert hatte. Dadurch fiel er in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft. Der kulturelle Aspekt des Rundfunks, der besonders von den öffentlich-rechtlichen Sendern und einigen Mitgliedsstaaten betont wird, ist hierdurch stark in den Hintergrund getreten. Wenn man von europäischer Medienpolitik spricht, wird eigentlich immer die Fernsehrichtlinie gemeint. Sie bezieht sich größtenteils auf das Fernsehen, in sehr geringem Maße aber auch schon auf neuere Medienarten wie zum Beispiel Video on Demand. Alle diese Medienarten, die durch Bild und Ton definiert werden, lassen sich unter dem Dach der audiovisuellen Medien zusammenfassen. Die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ sorgt dafür, dass es in der EU ein einheitliches Mindestmaß an Standards im Bereich des Rundfunks gibt. Sie orientiert sich dabei vor allem an wirtschaftlichen Interessen. Auch das Media Programm dient vornehmlich der Förderung von wirtschaftlichen Interessen, auch wenn durch die Förderung europäischer Produktionen eine gewisse Förderung europäischer Kultur vollzogen wird. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf der Entwicklung einer europäischen Medienpolitik von der Entstehung und Veränderung der Fernsehrichtlinie bis heute, sowie eines kurzen Ausblicks in die mögliche Zukunft europäischer Medienpolitik. Da in der europäischen Medienpolitik nur audiovisuelle Medien eine große Rolle spielen, beschränke ich mich auf diese. Der Bereich der Kultur fällt laut EG-Vertrag fast nur in den Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten und die Europäische Gemeinschaft darf hier nur fördernd tätig werden. Da einige Mitglieder und Organisationen die Medien dem Bereich Kultur zuordnen und nicht als Dienstleistung betrachten, gab und gibt es Widerstand gegen die Medienpolitik der EU. Dadurch ergibt sich eine Kompetenzproblematik zwischen den Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft in dem Punkt: Wie weit darf sich die EU in die „Kultur“ der Mitgliedsstaaten einmischen? Hier werde ich auf mögliche Kritik an der Medienpolitik der Europäischen Union eingehen und versuchen darzustellen, inwiefern sich die Kritik an der Medienpolitik der EU auf die aktuelle Diskussion zur Aktualisierung der Fernsehrichtlinie niederschlägt und zu welchen Veränderungen es in der zukünftigen Medienpolitik im Vergleich zu heute wahrscheinlich kommen wird.