13,99 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Theologie - Systematische Theologie, Note: gut, Ludwig-Maximilians-Universität München (Fundamentaltheologie und Ökumene), Veranstaltung: Einführung in die ökumenische Theologie, Sprache: Deutsch, Abstract: EINLEITUNG Die Meißener Gemeinsame Feststellung (1988) samt der dazugehörenden Meißener Erklärung ist eines der wichtigsten ökumenischen Dokumente, die die EKD1 zusammen mit der Church of England verfasst hat. Erwachsen aus einer sich schon lange entwickelnden Gemeinschaft der beiden Kirchen, stellt sie einen weiteren Meilenstein auf dem Weg…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Theologie - Systematische Theologie, Note: gut, Ludwig-Maximilians-Universität München (Fundamentaltheologie und Ökumene), Veranstaltung: Einführung in die ökumenische Theologie, Sprache: Deutsch, Abstract: EINLEITUNG Die Meißener Gemeinsame Feststellung (1988) samt der dazugehörenden Meißener Erklärung ist eines der wichtigsten ökumenischen Dokumente, die die EKD1 zusammen mit der Church of England verfasst hat. Erwachsen aus einer sich schon lange entwickelnden Gemeinschaft der beiden Kirchen, stellt sie einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur sichtbaren Einheit der Kirche dar. „Es war wirklich so, dass die Gemeinschaft zwischen den beteiligten Kirchen bis zu einem Grade herangereift war, dass gesagt werden konnte: die Meißener Erklärung war ‚fällig’“.2 In der Frage der historischen Sukzession des Bischofsamtes konnte keine Einigung erzielt werden, dieses Problem stellt immer noch eine Herausforderung an die Kirchen dar. Im Folgenden soll zunächst die Geschichte der anglikanischen Kirche zum besseren Verständnis des Sachverhalts kurz dargelegt werden. Anschließend wird die Erklärung selbst im Hinblick auf Inhalt, Sprache und Struktur untersucht. Danach steht die Problematik des Bischofsamtes im Mittelpunkt, die trotz aller Bemühungen immer noch der größte Hindernisgrund zur Einheit ist.