Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Kulturwissenschaften - Sonstiges, Note: 1,3, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee der Menschenrechte existiert seit Anbeginn unserer kulturellen Existenz. Von den Denkern der Antike über das römische Recht, das Christentum und den Humanismus und beeinflusst von den Revolutionen des 18. Jahrhunderts entwickelte sich der westliche Menschenrechtsgedanke im europäischen Kulturraum und gipfelte 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Die Geschichte zeigt uns mehr als deutlich, wo die Wurzeln des Menschenrechtsverständnisses liegen, welches in der AEMR zum Tragen kommt. Sie liegen in Europa, in der westlichen Welt. Basierend auf dieser Erkenntnis entsteht folgende wichtige Frage: Ist es legitim, dass die AEMR universelle Geltung für die ganze Welt erhebt? Oder anders gefragt: Kann ein westliches Kulturgut, wie die Menschenrechte, in einer anderen, fremden Kultur Fuß fassen oder erlaubt eine kulturspezifische Entwicklung des Denkens und der Gesellschaft die Nichtanerkennung der in der AEMR definierten Menschenrechte? In der vorliegenden Arbeit werde ich am Beispiel der Volksrepublik China versuchen, Antworten auf diese Fragen zu finden.
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