Spätestens seit Beginn der digitalen Revolution und der mit ihr verbundenen Konzentrationstendenzen auf vielen Märkten gewinnt die kartellrechtliche Marktmachtkontrolle zunehmend an Bedeutung. Schon aus ökonomischen Gründen darf Marktmacht aber nicht nur pönalisiert, sondern muss als ambivalentes Phänomen gesehen werden. Eine am Wettbewerb orientierte Interessenabwägung ist methodisch alternativlos. Die Kehrseite ist: Sie setzt Praxis und Wissenschaft einer (scheinbaren) Einzelfallkasuistik aus. Der an sie gerichtete Auftrag kann daher nur lauten: Rationalität durch Methode. Aufbauend auf einem methodengerechten Fundament nimmt sich der Autor diesem Auftrag an. Er entwickelt eine Abwägungsstruktur, die sich in das System der Marktmachtkontrolle mit dessen vertragstheoretischen und wettbewerbsökonomischen Implikationen einpasst. Innerhalb dieses Rasters, so zeigt eine Bestandsaufnahme, kann die BGH-Spruchpraxis zu § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB durchaus als konsistent bezeichnet werden. Die Arbeit wurde von der Kieler Universität mit dem Fakultätspreis der CAU Kiel 2019 ausgezeichnet.
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