Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich VWL - Mikroökonomie, allgemein, Note: 1,3, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Steigende Nachfrage nach Wohnungen führt in vielen prosperierenden Ballungszentren, Mittelstädten und Hochschulstandorten zu immens hohen Mieten. Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz der Bundesregierung wird eine Regulierung des Mietmarktes in Form von einer Mietpreisbremse kommen. In dieser Arbeit werden theoretische Ansätze des Wohnungsmarktes auf Heidelberg angewendet, um deutlich zu machen, dass das monozentrische Stadtbild zu steigenden Mieten hin zum Stadtkern führt. Mit der Erörterung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes werden konkrete rechtliche Auswirkungen des Gesetzes dargestellt. Dieses sieht, neben der Einführung des Bestellerprinzips für Makler – wer bestellt, der bezahlt – eine Mietpreisbremse, deren Wirkung wie folgt aussehen wird, vor: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, welche durch Länder auszuweisen sind, werden bei der Wiedervermittlung von Bestandswohnungen die Mieten auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten zuzüglich 10% beschränkt (BT-Drs.18/3121 2014, S. 2). Ausnahmen sind Neubauten und umfassend renovierte Wohnungen. Mit der Analyse des Heidelberger Wohnungsmarktes wird deutlich gemacht, dass ein Großteil der Wohnungen vermietet werden und dass die Nachfrage nach Mietraum kontinuierlich steigt und somit auch die ortsüblichen Vergleichsmieten. Auf Datenbasis von Inseraten der Internetplattform ImmoblienScout24 steht für das Jahr 2013 nach umfassender Bereinigung ein Datensatz mit 2800 angebotenen Wohnungen zu Verfügung. Eine umfangreiche Angebotsdatenanalyse im empirischen Teil dieser Arbeit macht deutlich, dass sowohl Mietpreisvariation als auch Mietpreise an sich für angebotene Wohnungen zum Stadtkern hin zunehmen. Nachdem die Berechnung von Vergleichsmieten aus dem Heidelberger Mietspiegel erläutert wurden, werden Marktmieten (Angebotsmieten) den Mietspiegelmieten (Vergleichsmieten) gegenübergestellt, um neben dem zustande kommenden Unterschied zwischen Angebotsmiete und Vergleichsmiete auf die mögliche Wirkungsweise einer Mietpreisbremse einzugehen. Es wird deutlich, dass im Stadtkern Angebots- und Vergleichsmieten bis zu 30% auseinander liegen und die Mietpreisbremse mehr als 85% aller vermieteten Wohnungen betreffen würde. Diese Werte variieren stark, dennoch ist eine tendenzielle Abnahme der Wirkung der Mietpreisbremse hin zum Stadtrand erkennbar. Abschließend werden die Mietpreisbremse und ihre möglichen Folgen auf Grundlage von gewonnenen Ergebnissen kritisch diskutiert.