Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich VWL - Internationale Wirtschaftsbeziehungen, Note: 2, Universität Hamburg (Europa Integration), Sprache: Deutsch, Abstract: Während der Verhandlungen zwischen den alten EU-Mitgliedsländern (EU-15) und den Beitrittskandidaten (EU-10 / EU-8) der EU-Osterweiterung 2004 wurde beschlossen, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit maximal sieben Jahre lang bilateral zu regeln sei. Diese Regel ist unter dem Synonym 2+3+2-Modell bekannt. Lediglich Irland, Großbritannien und Schweden liberalisierten die Arbeitsmärkte gegenüber den EU-8 Ländern mit sofortiger Wirkung, während alle anderen alten Mitgliedsländer, Deutschland eingeschlossen, Übergangsregelungen beschlossen. In der zweiten Phase öffneten acht weitere Mitgliedsländer die Arbeitsmärkte. Deutschland allerdings erhielt Restriktionen weiterhin aufrecht und nutzt somit die volle Zeit der 2+3+2-Übergangsregelung bis 2011 (Kahanec und Zimmermann 2008, 5). Ziel dieser Arbeit ist es, Befürchtungen und bisherige Erfahrungen anhand dreier EU-Staaten darzustellen und besondere Tendenzen im Rahmen der EU-Osterweiterung hervorzuheben. Die Arbeit konzentriert sich auf die beiden alten Mitgliedsländer Großbritannien und Deutschland sowie auf Polen als größtem Beitrittsland im Rahmen der EU-Osterweiterung 2004. Bedingt durch seine liberale Arbeitsmarktpolitik bietet Großbritannien Aufschluss über das Ausmaß der realen Migrationsströme aus den EU-8 Staaten und bietet möglicherweise aufschlussreiche Implikationen für Deutschland und die Zeit nach dem Ablauf der 2+3+2-Übergangsregelung im Jahre 2011.
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