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Bei Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen ist der Geschädigte sehr oft für den Schaden mitverantwortlich. Bei der praktischen Rechtsanwendung hat die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten eine immense Bedeutung. Jedoch sind die dogmatischen Grundlagen für die Behandlung dieser Problematik bislang weitgehend ungeklärt. Dirk Looschelders behandelt die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten auf breiter rechtsvergleichender Grundlage. Dabei wird deutlich, daß in allen untersuchten Rechtsordnungen die dogmatische Erfassung der Kategorie 'Verschulden' auf Seiten des Geschädigten…mehr

Produktbeschreibung
Bei Verkehrsunfällen und anderen schädigenden Ereignissen ist der Geschädigte sehr oft für den Schaden mitverantwortlich. Bei der praktischen Rechtsanwendung hat die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten eine immense Bedeutung. Jedoch sind die dogmatischen Grundlagen für die Behandlung dieser Problematik bislang weitgehend ungeklärt. Dirk Looschelders behandelt die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten auf breiter rechtsvergleichender Grundlage. Dabei wird deutlich, daß in allen untersuchten Rechtsordnungen die dogmatische Erfassung der Kategorie 'Verschulden' auf Seiten des Geschädigten besondere Schwierigkeiten bereitet. 'Verschulden' ist im allgemeinen auf rechtswidriges Verhalten bezogen; die Mitverursachung des eigenen Schadens ist hingegen nicht rechtswidrig. Zur Lösung dieses Problems bezieht Dirk Looschelders das Verschulden des Geschädigten auf die Verletzung von Verhaltensnormen, die die Mitverursachung des eigenen Schadens lediglich hypothetisch gebieten. Er knüpft dabei an die von Kant entwickelte Unterscheidung zwischen kategorischen und hypothetischen moralischen Forderungen an. Auf der Grundlage dieser dogmatischen Erwägungen werden die tatbestandlichen Voraussetzungen der Mitverantwortlichkeit des Geschädigten nach § 254 BGB untersucht. Die für den Schädiger maßgeblichen Zurechnungskriterien müssen auf den Geschädigten entsprechend angewandt werden. Abschließend erörtert Dirk Looschelders die Grundsätze für die Verteilung des Schadens zwischen Schädiger und Geschädigtem. Geboren 1960; 1982-87 Studium der Rechtswissenschaft in Mannheim; 1990 zweite jurist. Staatsprüfung; 1990-98 wiss. Assistent an der Universität Mannheim; 1995 Promotion; 1998 Habilitation; seit 1998 Privatdozent für Bürgerliches Recht, Privatversicherungsrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie an der Universität Mannheim.

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