Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Weltgeschichte - Moderne Geschichte, Note: 1,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Welchen Einfluss hatten die "Mixed Commission Courts" tatsächlich auf den Transatlantischen Sklavenhandel? Konnten sie den Handel zum Erliegen bringen oder waren ihre Bemühungen nur ein Tropfen auf dem heißen Stein? Und welche Bedeutung hatten sie für die Einzelschicksale der Afrikanischen Sklaven? Im Jahr 1807 beschloss das Britische Parlament die Abschaffung des Sklavenhandels in den Britischen Kolonien, jedoch sollte es fast weitere drei Jahrzehnte dauern, bis auch die Sklaverei als solche durch den Abolition Act im Britischen Hoheitsgebiet, mit Ausnahme von Indien und Ceylon, verboten wurde. Der zeitliche Abstand dieser beiden Beschlüsse verdeutlicht, dass es sich bei der Abolition um einen Prozess handelt, für dessen Erfolg nicht nur ein gesellschaftlicher Wandel, sondern auch weitreichende diplomatische und politische Maßnahmen notwendig waren. Schon während der Napoleonischen Kriege nutzte die Britische Marine das internationale Kriegsrecht dazu, Schiffe unbeteiligter Nationen auf illegale Frachten zu durchsuchen. Wurden bei diesen Durchsuchungen Sklaven angetroffen, so befreite man sie und beschlagnahmte die Schiffe als Kriegsbeute. Doch spätestens nach Ende des Krieges bedurfte es einer neuen rechtlichen Grundlage, denn schon 1816 stellte die Britische Regierung die Illegalität dieser Durchsuchungen zu Friedenszeiten fest. Somit begann Großbritannien eine Reihe bilateraler Verträge mit anderen See- und Kolonialmächten, wie Spanien, Portugal und den Niederlanden zu schließen, die das Durchsuchen verdächtiger Schiffe auf Sklaven, sowie die Einrichtung von Mixed Commission Courts an unterschiedlichen Standorten rund um den Atlantik ermöglichten. Diese gemeinsamen Gerichtshöfe sollten unter Beachtung der jeweiligen Verträge über die ihnen zugetragenen Fälle entscheiden, und bei Feststellung von schuldhaftem Verhalten die Sklaven befreien und die Schiffe veräußern.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.