Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Sprache: Deutsch, Abstract: Damit Investoren und andere Interessensgruppen die Informationen beispielsweise innerhalb eines Marktes vergleichen und bewerten können, ist es nötig, ein Rahmenwerk für die Berichterstattung zu erstellen. In der Finanzberichterstattung ist dies international mit den IFRS, national mit den US-GAAP oder HGB-Richtlinien der Fall. Diese meist verpflichtenden Rahmenwerke geben den Unternehmen vor, wie und in welchem Umfang bestimmte Unternehmensdaten offengelegt werden müssen. Seit der Jahrtausendwende haben sich Institutionen gegründet, die solche Rahmenwerke auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen. Ihr Ziel ist die umfassende Informationsversorgung der Stakeholder, um die ökonomischen, ökologischen und sozialen Einflüsse und Maßnahmen der Unternehmen darzulegen. In der vorliegenden Ausarbeitung werden insbesondere die Global Reporting Initiative (GRI) und das Sustainability Accounting Standards Board (SASB) betrachtet. Während die GRI internationale Leitfäden zur Berichterstattung erstellt, die von Unternehmen freiwillig angewendet werden können, ist das SASB an verpflichtenden Richtlinien für an US-Börsen gelistete Unternehmen interessiert. Das besondere Interesse an diesen beiden Institutionen ist darauf begründet, dass die GRI-Richtlinien international am weitesten verbreitet sind und das SASB als erste Organisation ein verpflichtendes Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitserstellung präsentiert. Zunächst werden die Institutionen und Richtlinien vorgestellt (Kapitel 2). Dabei wird das Augenmerk auf die Art und den Umfang der veröffentlichten Daten gelegt. Im Anschluss wird untersucht, inwieweit die beiden Konzepte der GRI und des SASB miteinander vereinbar sind und ob Unternehmen beide Rahmenwerke simultan anwenden können oder sollen (Kapitel 3.2). Anhand von Praxisbeispielen wird gezeigt, wie Unternehmen die Richtlinien umsetzen und welche Daten zukünftig durch das SASB ergänzt werden müssen (Kapitel 3.1). Schließlich erfolgen ein Fazit und ein Ausblick, wie sich die Berichterstattung in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung verpflichtender SASB-Richtlinien entwickeln könnte (Kapitel 4).