Die Flora-, Fauna- und Habitatrichtlinie (FFH-RL) stellt in Form der FFH-Verträglichkeitsprüfung strenge Anforderungen an die Genehmigung von Infrastrukturbauten, um die Schutz- und Erhaltungsziele betroffener Natura-2000-Gebiete zu wahren. Dieses Werk untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Infrastrukturbau auch noch in der Nutzungsphase einer sogenannten nachträglichen FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden kann. Im Fokus steht, wie der EuGH den entstehenden Konflikt mit den gegenläufigen Interessen des Bestands- und Vertrauensschutzes sowie der Rechtssicherheit auflöst. Der Autor beleuchtet Präventionsmaßnahmen und konstatiert, dass das deutsche Zulassungsrecht zunehmend unionsrechtlich überlagert wird.
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