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Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: vollbefriedigend, Universität Osnabrück (Institut für Wirtschaftsstrafrecht), Veranstaltung: Masterstudiengang LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts wird in der anwaltlichen Praxis immer bedeutender. Neben der Verteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung sowie der Compliance-Beratung gerät auch vermehrt die Vertretung der Opfer von…mehr

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Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: vollbefriedigend, Universität Osnabrück (Institut für Wirtschaftsstrafrecht), Veranstaltung: Masterstudiengang LL.M. Wirtschaftsstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Beratung von Einzelpersonen und Unternehmen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts wird in der anwaltlichen Praxis immer bedeutender. Neben der Verteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung sowie der Compliance-Beratung gerät auch vermehrt die Vertretung der Opfer von Wirtschaftsstraftaten in den Focus der anwaltlichen Beratung. Neben Akteneinsichtsgesuchen gem. § 406e StPO, zivilrechtlichen Arresten und vereinzelten Adhäsionsverfahren werden in Wirtschaftsstrafverfahren vermehrt Anträge auf Zulassung als Nebenkläger gestellt. Dies geschieht nicht durch Individualpersonen, sondern auch durch Unternehmen, die durch Wirtschaftsverbrechen geschädigt wurden. Die Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht folgen damit der Entwicklung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts, wo die Nebenklage auch immer bedeutsamer wird. Die im Jahr 2009 erfolgte Änderung der Nebenklageberechtigung nach § 395 Abs. 3 StPO hat die Frage aufgeworfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Nebenklage in Wirtschaftsstrafverfahren außerhalb der in § 395 Abs. 1 Nr. 6 StPO normierten Delikte möglich ist. Der 5. Strafsenat des BGH hat 2012 dazu Stellung genommen. Die vorliegende Arbeit geht unter Einbeziehung dieser Entscheidung dieser Frage nach und soll einen Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Nebenklage in Wirtschaftsstrafverfahren geben. Die Ausführungen geben zunächst einen Überblick über die historische Entwicklung der Nebenklage und beschreiben die Funktion und Zielrichtung sowie die Motive, die Opfer zum Anschluss als Nebenkläger bewegen. Nach einem kurzen Hinweis auf die Nebenklagemöglichkeit nach § 395 Abs. 1 StPO wird als Schwerpunkt der Arbeit § 395 Abs. 3 StPO und die sich mit dieser Norm befassende Entscheidung des BGH erläutert. Dabei wird aufgezeigt, wer Verletzter i. S. d. § 395 StPO ist und welche wirtschaftsstrafrechtlichen Delikte nebenklagefähig sind. Speziell wird dargestellt, welche besonderen Gründe bei Wirtschaftsstraftaten zu einem prozessualen Schutzbedürfnis führen, das Voraussetzung für einen Nebenklageanschluss nach § 395 Abs. 3 StPO ist. Sodann werden der Anschluss und die Rechte des Nebenklägers beschrieben und auf die Besonderheiten in Wirtschaftsstrafverfahren hingewiesen. Zum Schluss der Arbeit erfolgt ein Vergleich der Nebenklage mit dem Adhäsionsverfahren, wobei auch die Frage erörtert wird, ob neben dem Adhäsionsverfahren überhaupt ein Bedarf für die Nebenklage in Wirtschaftsstrafverfahren besteht.

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