Examensarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 12,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Juristischer Bereich), Veranstaltung: Schwerpunktprüfungsarbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die stetige Internationalisierung und Globalisierung gewinnen Zivilsachen mit internationalen Bezügen zunehmend an Bedeutung und so auch die negative Feststellungsklage im internationalen Rahmen. Negative Feststellungsklagen dienen im Sinne des § 256 ZPO der Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses. Typischerweise behauptet der Beklagte dabei im Vorfeld des Prozesses das Bestehen eines Rechtsverhältnisses, erhebt aber keine Leistungsklage, so dass der Kläger daraufhin selbst gerichtliche Klärung über den Wahrheitsgehalt der Äußerung erstrebt. Das „wo“ und „wie“ einer solchen gerichtlichen Klärung richtet sich bei Sachverhalten mit Auslandsbezug nach dem internationalen Zivilverfahrensrecht. Dabei führen die Vielschichtigkeit der maßgeblichen Rechtsquellen und die Verschiedenartigkeit der Rechtssysteme weltweit zu zahlreichen Rechtsfragen. Ausgangspunkt sind die zentralen Fragen, welche Gerichtsstände für eine negative Feststellungsklage bei Fällen mit Auslandsbezug in Betracht kommen, in welchem Verhältnis die negative Feststellungsklage zur Leistungsklage steht und inwiefern sie die Verjährung von Ansprüchen hemmt. Dabei wird sowohl die Regelungslage innerhalb als auch außerhalb des europäischen Binnenmarkts betrachtet. Im Folgenden werden alle in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsfragen dargestellt und im Weiteren Lösungsmodelle und -ideen erörtert. Im Vordergrund stehen dabei Forum Shopping und Torpedoklagen im Rahmen der EuGVO und die Frage, inwiefern diese prozesstaktischen Mittel rechtsmissbräuchlich sind und ob bzw. wie man den Einsatz dieser Mittel im Falle ihrer Rechtsmissbräuchlichkeit regulieren kann.