Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Universität Hamburg, Veranstaltung: Europäisches VerfassungsR, Sprache: Deutsch, Abstract: Die „Verfassung für Europa“, auf die sich die Länder der EU 2004 einigten, ist von vielen Beobachtern als das bislang anspruchsvollste Reformprojekt bezeichnet worden. Es geht um nicht weniger, als die künftige Handlungsfähigkeit dieser Organisation angesichts weitreichender Herausforderungen wie etwa der Ost-Erweiterung, der viel beschworenen Globalisierung und dem langsamen, aber kontinuierlichen Abstiegs der USA als Schutzmacht der Länder des alten Kontinents. Den beteiligten Nationen wurde klar, dass diese und andere Probleme sich nicht mit „weniger Europa“ lösen lassen, wie das protektionistische Stimmen Heinrich Heine zum Trotz immer schon gefordert haben, gegenwärtig fordern, und nach allen Gesetzen der Wahrscheinlichkeit und der menschlichen Psyche auch künftig immer fordern werden. Gleichwohl scheiterte die Reform dann bekanntlich an Volksreferenden, zunächst in der französischen Republik, später in den Niederlanden. In dem Ausmaß, in welchem jedem ernsthaften politischen Beobachter augenblicklich klar wurde, dass die Bürger nicht tatsächlich den Verfassungsentwurf ablehnten – dazu hätten sie ihn zumindest lesen müssen, und viele Zeitungsartikel ließen vermuten das sich nicht mal Journalisten diese Mühe gemacht haben – so groß war andererseits die Ratlosigkeit, wie es nun weitergehen sollte. Denn der Weg bis dahin war bereits beschwerlich und nun sollten noch weitere Länder hinzutreten. Dennoch am 23. Juni 2007 wurde im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine Vereinbarung zur Erstellung eines Reformvertrages verabschiedet. Dieser Vertrag – wiewohl von Diplomaten als „kaum lesbar“ und „bewußt häßlich“ tituliert – wurde von Kommissionspräsident José Durao Barroso dafür gelobt, dass es gelungen sei, „die wesentlichen Neuerungen des Verfassungsvertrags und damit seine inhaltliche Substanz zu erhalten“. Vom ursprünglich verabschiedeten Verfassungsentwurf wurde vielfach angenommen, er bringe die europäische Idee voran, getragen von dem Motto der EU: In Vielfalt geeint. Insbesondere wurde angenommen, dass die Institutionen der EU selbst gestärkt würden. Die spannende Frage lautet deshalb: Was ist davon noch übrig geblieben?