Magisterarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1, Université Panthéon-Assas, Paris II (Ludwig Maximilian Universität und), Veranstaltung: LLM. Eur/ DESS, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Handel über das Internet ist heutzutage keine Neuigkeit: was Gestern eine exotische Einkaufsmöglichkeit darstellte, gehört gegenwärtig zur alltäglichen Normalität. Die meisten Unternehmen bieten eine Einkaufsmöglichkeit über ihren Webseiten an, wenn nicht, dann wenigstens für werbende Ziele, präsentieren umfangreich ihre Produkte. Zum Teil wird es den Vertriebshändler in Vertriebsnetzen gestattet oder auferlegt, über das Internet zu verkaufen, auch wenn häufig ein Verbot des Herstellers, der sich die Internetverkäufe für sich selbst vorbehält, dagegen steht. Die Möglichkeit mittels Internet europaweit zu verkaufen, bringt mit sich die Anwendung der traditionellen kartellrechtlichen primären oder sekundären Normen des EGV- Vertrages vorbehaltlich nationalen Vorschriften, die diesen nicht entgegenstehen. Spezielle kartellrechtliche Regeln bezüglich des Internets gibt es aber kaum: die E-Commerce Richtlinie sorgt für die Rechtssicherheit im Internet-Handel und ermöglicht den Unternehmen, den elektronischen Geschäftsverkehr umfangreich zu nutzen, befasst sich aber mit Fragen des Kartellrechts nicht. Ebensowenig setzt sich die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Nr. 2790/19991 mit das Medium Internet auseinander. Nur die diesbezüglichen Leitlinien der Kommission, beschäftigen sich mit Werbung und Verkauf im Internet2. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz- Vertrieb Nr. 1400/20023 erwähnt auch lediglich in ihren 15. und 18. Erwägungsgründen die Möglichkeit und das Recht des Händlers ein Vertrieb im Internet zu entfalten, aber in ihrem Inhalt wird das Thema nicht weiter erläutert. Die folgende Arbeit erhebt den Anspruch, eine Beleuchtung der kartellrechtlichen Probleme beim Vertrieb über das Internet in Vertikalverhältnissen die unter der Vertikal-GVO und der Kfz- GVO fallen, zu bringen. Dabei ist ein kurzer Überblick über den Inhalt dieser neuen Gruppenfreistellungsverordnungen, damit die weiteren Überlegungen verständlich werden, nicht überflüssig.