Auf der Suche nach Lösungen für die drängenden umweltpolitischen Fragen der Gegenwart liefert Nachhaltigkeit einen Kompass, der sich in den letzten Jahrzehnten schrittweise zu einem gesellschaftlich anerkannten Orientierungspunkt verdichtet hat. Über das internationale und europäische Recht ist er in die nationale Rechtsordnung transportiert worden und durchzieht dort weite Bereiche des nationalen Verwaltungsrechts. Gleichwohl ist sein Gehalt weiterhin unklar. Gerade bei der konkreten, praktischen Anwendung treten Unsicherheiten offen zutage: Welchen inhaltlichen Gehalt besitzt die Nachhaltigkeit auf verwaltungsrechtlicher Ebene? Welche Anforderungen stellt sie an die Rechtsanwendung? Wie und wohin steuert sie das Verwaltungsrecht? Diesen Fragen geht Martin Kment nach und sucht hierzu Anlehnung im Recht Neuseelands. Das auf nachhaltiges Management ausgerichtete Umwelt- und Ressourcenschutzrecht des am anderen Ende der Welt gelegenen Staates liefert den Kontrastpunkt, um über die Präzisierung und Optimierung des Nachhaltigkeitsansatzes in Deutschland nachzudenken. ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht, Umweltrecht und Planungsrecht der Universität Augsburg und geschäftsführender Direktor des Instituts für Umweltrecht.
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