Das ERA (Entgeltrahmenabkommen) ist 2002 zwischen den Tarifvertragsparteien der deutschen Metall- und Elektroindustrie abgeschlossen worden. (2) , (3) Das Ziel des Abkommens ist das Ermitteln einer einheitlichen Basis für Lohn- und Gehaltsempfänger. Hierfür werden alle Mitarbeiter eines Unternehmens gemäß ihrer aktuellen Arbeitsaufgaben in eine gemeinsame Entgeltgruppe eingeordnet. (6) , (8) Die Umsetzung des ERA soll bis zum
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