Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,0, Universität Kassel (Wirtschaft), Veranstaltung: Internationales und Europäisches Umweltrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Umweltschutz nimmt in der politischen Diskussion wie auch in der Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert ein. Schon in Art. 20a GG wird der Umweltschutz als Verantwortung für zukünftige Generationen als Staatsziel festgelegt. Das Bewusstsein der Umweltbelastungen und der Endlichkeit der Ressourcen führte in den vergangenen Jahrzehnten dazu, dass mehrere Gesetze erlassen wurden, die den Umweltschutz vorantreiben sollen. So liegt es nahe, auch die Verantwortlichkeit von Umweltschäden in nationalen Gesetzen zu regeln. Ein solches nationales Gesetz ist das Umweltschadensgesetz, welches auf Basis einer EGRichtlinie erlassen wurde. Mit der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften weg von einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft hin zu einer Wertegemeinschaft wurde der Bereich der Umwelt in der EG ein eigenständiger Politikbereich. Art. 2 EGV legt fest, dass es Aufgabe der EG ist, ein hohes Maß an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität sicherzustellen. Das Europäische Umweltrecht hat sich zum Ziel gesetzt, das Umweltrecht europaweit – hauptsächlich durch Richtlinien – zu harmonisieren. Dies war auch ein vorrangiges Ziel beim Erlass der Umwelthaftungsrichtlinie, aus deren Umsetzung in Deutschland das Umweltschadensgesetz entstand. In der vorliegenden Arbeit soll die Einführung des Umweltschadensgesetzes im Rahmen des europäischen Umwelthaftungsrechts erläutert werden. Dabei wird in Kapitel B zunächst die Umwelthaftungsrichtlinie der EG vorgestellt und deren Umsetzung in deutsches Recht thematisiert. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt in der Darstellung und Erläuterung des Umweltschadensgesetzes in Kapitel C. Nachdem der Anwendungsbereich des Gesetzes erläutert wurde, wird auf den Begriff des Umweltschadens und auf den Begriff des Verantwortlichen eines Umweltschadens eingegangen. Im Folgenden werden die Pflichten dieses Verantwortlichen dargestellt. Während in Kapitel D das Umweltschadensgesetz von anderen umweltrechtlichen Vorschriften abgegrenzt wird, werden in Kapitel E Verfahrensregelungen vorgestellt. Abschließend wird in Kapitel F die Einführung des Umweltschadensgesetzes bewertet und kommentiert.