Akademische Arbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pädagogik - Schulwesen, Bildungs- u. Schulpolitik, Note: 2,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Veranstaltung: Bildung + Politik = Bildungspolitik ?, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf den ersten Blick erscheinen die Grenzen zwischen der Darlegung der demokratischen Grundlagen und dem Ausüben von politischem Einfluss undurchsichtig, doch es gibt Regeln, wie die Lehrpersonen ihren Unterricht ausüben sollen. Diese Abhandlung wird sich mit den Kontroversen rundum das Thema Neutralität im Bildungswesen beschäftigen, beispielsweise auch mit dem AfD-Online-Portal "Informationsportal Neutrale Schulen". Die Lehrpersonen in einer Schule haben den Bildungsauftrag die SuS zu demokratischen, selbstdenkenden Erwachsenen heranzuziehen. Beispielsweise der Geschichtsunterricht und der Politik- und Wirtschaftsunterricht sind Orte, an denen dieses Bildungsziel in Angriff genommen wird. Hierbei beschränkt sich der Unterricht nicht nur auf die Darlegung der Ereignisse. Es geht vielmehr um eine kritische Auseinandersetzung mit den Weltgeschehnissen in der Vergangenheit und der Gegenwart. Spricht die Lehrperson über derzeitige Entwicklungen, so ist sie dazu verpflichtet dies auf eine neutrale Weise zu tun. Doch was bedeutet neutral in diesem Kontext? Es ist gesetzlich festgelegt, dass eine Lehrperson keinen politischen Einfluss auf die SuS ausüben und keine Partei diskreditieren darf. Somit sind die Lehrpersonen bezüglich ihres Äußerungsrechts eingebunden und sind zur politischen Neutralität verpflichtet. Da Lehrkörper vom Staat angestellt sind, haben sie eine besondere Funktion und auch gerade durch ihre Position als Autoritätsperson für die SuS haben sie Einfluss auf den Willensbildungsprozess. Es stellt sich nun die Frage, wie die Lehrperson parteipolitisch neutral bleiben und trotzdem das Grundgesetz schützen kann. Da es immer noch Parteien gibt, die ganz offenkundig ihr Programm so aufgestellt haben, dass es gegen die Inhalte des demokratischen Staates geht. Lehrpersonen haben das Recht auf freie Meinungsäußerung, müssen jedoch Zurückhaltung bei der Betreibung von eigener Politik ausüben. Die Werteordnung muss jedoch trotzdem von der Lehrkraft vorgelebt werden. Des Weiteren müssen die Lehrkräfte sich dazu verpflichten, dass sie die demokratische Verfassung schützen und ihre Werte weitergeben.
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