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Inhaltsangabe:Einleitung: Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit den Änderungen des ABGB und des KSchG durch BGBl I 1997/6. Die einzelnen Gesetzesänderungen werden ¿kommentarartig¿ abgehandelt, wobei die alte und die neue Rechtslage verglichen werden, und letztere rechts-dogmatisch analysiert wird. Auch der Ministerialentwurf wird in die Betrachtung einbezogen, sofern dort abweichende Vorschläge gemacht wurden. Soweit das Europarecht auf dem jeweiligen Rechtsgebiet Regelungen vorsieht, erfahren diese ebenso Berücksichtigung in der Diplomarbeit. Im ABGB wurde ein neuer § 864 (2)…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit den Änderungen des ABGB und des KSchG durch BGBl I 1997/6. Die einzelnen Gesetzesänderungen werden ¿kommentarartig¿ abgehandelt, wobei die alte und die neue Rechtslage verglichen werden, und letztere rechts-dogmatisch analysiert wird. Auch der Ministerialentwurf wird in die Betrachtung einbezogen, sofern dort abweichende Vorschläge gemacht wurden. Soweit das Europarecht auf dem jeweiligen Rechtsgebiet Regelungen vorsieht, erfahren diese ebenso Berücksichtigung in der Diplomarbeit. Im ABGB wurde ein neuer § 864 (2) eingeführt, der die Problematik der unbestellt zugesandten Waren behandelt. § 1298 ABGB wurde ein zweiter Satz angefügt, der einen Teilaspekt der Beweislast bezüglich grober Fahrlässigkeit regelt. Der größte Teil dieser Novelle widmet sich dem KSchG: Neben einigen redaktionellen Anpassungen und kleineren Neuerungen wurde ein neuartiges Rücktrittsrecht in § 3a KSchG eingeführt, das den Verbraucher zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn gewisse erwartete Umstände wegfallen. Der Klauselkatalog des § 6 KSchG wurde in drei Ziffern verschärft und um weitere vier Klauseln ergänzt, sowie ein neuer § 6 (3) KSchG, der das Transparenzgebot regelt, angehängt. Auch der Bereich des Abzahlungsgeschäftes erfuhr geringfügige Änderungen. Die kreditrechtlichen Bestimmungen des § 31a KSchG wurden in das I. Hauptstück überführt und zu Gunsten des Verbrauchers erweitert. Im § 28 KSchG wurde die Verbandsklage ausgeweitet. Zuletzt führte der Gesetzgeber in § 32 KSchG neue Verwaltungsstrafbestimmungen ein. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.LITERATUR- UND ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS8 1.1LITERATURVERZEICHNIS8 1.1.1Kommentare8 1.1.2Selbständige Werke8 1.1.3Abhandlungen in Zeitschriften, Festschriften und dgl.8 1.1.4Richtlinien der EG9 1.2ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS10 2.EINLEITUNG12 2.1ALLGEMEINES12 2.2EUROPARECHTLICHE ASPEKTE13 2.3KURZBESCHREIBUNG DER ÄNDERUNGEN (ABGB; KSCHG)13 2.4AUFBAU DER DIPLOMARBEIT14 3.ÄNDERUNGEN IM ABGB15 3.1DER NEUE § 864 (2) ABGB15 3.1.1Literaturverzeichnis zu diesem Abschnitt15 3.1.2Einleitende Bemerkungen zu § 864 (2) ABGB15 3.1.3Möglichkeiten des Vertragszustandekommens16 3.1.3.1Die ausdrückliche Annahme16 3.1.3.2Die stillschweigende Annahme17 3.1.3.3Annahme durch Willensbetätigung19 3.1.3.4Annahme eines Realangebots nach der neuen Rechtslage21 3.1.3.5Veranlassung22 3.1.3.6Vertragliche Sonderbeziehungen22 3.1.3.7Zusammenfassung [...]

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Autorenporträt
MMag. Dr. Ernst Marschner LL.M., Steuerberater, ist Prokurist bei Ernst&Young und Leiter der Abteilung Tax in Linz. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und als Vortragender und Fachautor Schwerpunkt Besteuerung von Kapitalvermögen und Privatstiftungen tätig.