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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 1,4, Universität zu Köln (Seminar für Politikwissenschaften), Veranstaltung: "Gedenkstättenpädagogik: Das Lager Majdanek/Lublin", Sprache: Deutsch, Abstract: Der erste NS-Prozess wurde vom 27.11. bis 2.12.1944 vor dem Sondergericht Lublin gegen fünf SS-Leute des Vernichtungslagers Majdanek geführt, alle Angeklagten wurden zum Tode verurteilt. Grundlage zur Durchführung dieses und etlicher anderer im Ausland geführter Prozesse war die "Moskauer Drei-Mächte-Erklärung" über Grausamkeit vom 30. Oktober…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 1,4, Universität zu Köln (Seminar für Politikwissenschaften), Veranstaltung: "Gedenkstättenpädagogik: Das Lager Majdanek/Lublin", Sprache: Deutsch, Abstract: Der erste NS-Prozess wurde vom 27.11. bis 2.12.1944 vor dem Sondergericht Lublin gegen fünf SS-Leute des Vernichtungslagers Majdanek geführt, alle Angeklagten wurden zum Tode verurteilt. Grundlage zur Durchführung dieses und etlicher anderer im Ausland geführter Prozesse war die "Moskauer Drei-Mächte-Erklärung" über Grausamkeit vom 30. Oktober 1943. Hierin wurde die entscheidende Übereinkunft getroffen: "dass Kriegsverbrecher, die für Massenexekutionen und Greuel auf den von der Hitlerarmee besetzten Territorien verantwortlich sind, an die Stätten ihrer Verbrechen zurückgeschickt und an Ort und Stelle von den Völkern abgeurteilt werden, denen sie Gewalt angetan haben." (Claudia Kuretsidis-Haider: "Die von der Moskauer Konferenz am 1. November 1943 verabschiedete ,Erklärung über die Verantwortlichkeit der Hitleranhänger für begangene Greueltaten', www.klahrgesellschaft.at/Referate/Kuretsidis_2002.html). Desweiteren wurde beschlossen, dass Hauptkriegsverbrecher, deren Verbrechen an keinen bestimmten geografischen Ort gebunden sind, durch eine gemeinsame Entscheidung der Regierungen der Alliierten verurteilt und bestraft werden sollten. Grundlage hierfür war die Kriegsverbrechenskommission der Vereinigten Nationen UNWCC (United Nations War Crimes Comission), der im Oktober 1942 17 Nationen beigetreten waren: Australien, Belgien Kanada, China, Frankreich, Griechenland, Holland, Indien, Jugoslawien, Luxemburg, Neuseeland, Norwegen, Polen, Südafrika, Tschechoslowakei, Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika. Die SU war dieser Konferenz ferngeblieben. Der Moskauer Erklärung waren monatelange Verhandlungen vorausgegangen, da insbesondere Großbritannien und die SU eher geneigt waren, die bekannten Nazi-Größen in kurzen Prozessen quasi standrechtlich hinzurichten. Es ist der vehementen Intervention Stalins zu verdanken, dass es zur Einrichtung des internationalen Gerichtshofes kam, der in Nürnberg in den einschlägig bekannten Nürnberger Prozessen zur Verurteilung der hauptverantwortlichen Nazigrößen führte (ebda.).

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