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Die von einer Euphorie der Ausgliederung geprägte Privatisierungsdiskussion hat bisher einen wichtigen Teilaspekt vernachlässigt. Im Zentrum dieser Untersuchung steht deshalb das Organisationsrecht öffentlicher Unternehmen, also verselbständigter Verwaltungseinheiten, deren sich der Staat oder eine Gemeinde bedient, um 'öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten' (§ 7 Abs. 1 S.2 BHO) zu erfüllen. Thomas Mann erarbeitet die durch das Grundgesetz vorgegebenen Organisations- und Strukturdirektiven für die Rechtsformgestaltung öffentlicher Unternehmen. Außerdem untersucht er mit…mehr

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Produktbeschreibung
Die von einer Euphorie der Ausgliederung geprägte Privatisierungsdiskussion hat bisher einen wichtigen Teilaspekt vernachlässigt. Im Zentrum dieser Untersuchung steht deshalb das Organisationsrecht öffentlicher Unternehmen, also verselbständigter Verwaltungseinheiten, deren sich der Staat oder eine Gemeinde bedient, um 'öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten' (§ 7 Abs. 1 S.2 BHO) zu erfüllen. Thomas Mann erarbeitet die durch das Grundgesetz vorgegebenen Organisations- und Strukturdirektiven für die Rechtsformgestaltung öffentlicher Unternehmen. Außerdem untersucht er mit Blick auf das unterverfassungsrechtliche Recht, inwieweit der verfügbare Kanon öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsformen diesen Direktiven zu entsprechen vermag. Um den hierbei zutage tretenden Defiziten entgegensteuern zu können, werden im dritten Teil Lösungsansätze präsentiert. Der dogmatische Ansatz, der auf die Herausbildung eines Verwaltungsgesellschaftsrechts abzielt, wird verworfen. Der Autor plädiert für eine Konturierung einer eigenständigen Rechtsform öffentlicher Unternehmen auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Anstalt und entwirft deren mögliche Organisationsstruktur. Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft in Bochum; 1991 Promotion; 2001 Habilitation; 2001 Professor an der Universität Bochum; seit 2002 Professor an der Universität Göttingen.

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