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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, Note: bestanden, Justus-Liebig-Universität Gießen (Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Einführungs-Vorlesung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zeit des Nationalsozialismus wurde für das deutsche Volk von Schlagwörtern wie „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ oder „Recht ist, was dem deutschen Volk nützt“ bestimmt. Jeder Bürger hatte dem Führer „bedingungslosen Gehorsam“ entgegenzubringen und sich ihm unterzuordnen, wobei nicht nach den Wünschen, Bedürfnissen oder Zielen des Einzelnen gefragt wurde.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Pädagogik, Note: bestanden, Justus-Liebig-Universität Gießen (Erziehungswissenschaften), Veranstaltung: Einführungs-Vorlesung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zeit des Nationalsozialismus wurde für das deutsche Volk von Schlagwörtern wie „Du bist nichts, dein Volk ist alles“ oder „Recht ist, was dem deutschen Volk nützt“ bestimmt. Jeder Bürger hatte dem Führer „bedingungslosen Gehorsam“ entgegenzubringen und sich ihm unterzuordnen, wobei nicht nach den Wünschen, Bedürfnissen oder Zielen des Einzelnen gefragt wurde. Hitler hatte die alleinige Macht über alle Institutionen des Reiches und der Partei. Von seiner Partei der NSDAP gingen zahlreiche Gliederungen aus: SA, SS, NS-Frauenschaft, Hitlerjugend, Bund Deutscher Mädel. Desweiteren gab es eine Vielzahl von Verbänden: NS-Studentenbund, NS-Dozentenbund, Deutsche Arbeitsfront (DAF), Reichsbund der deutschen Beamten, NS-Rechtswahrerbund, NS-Lehrerbund usw., denn den Bürgern sollte keine private Tätigkeit außerhalb der Partei möglich sein. Das Volk wurde also durch seinen Führer vollkommen beherrscht. Die Ideologie des Nationalsozialismus lässt sich nach Hitlers „Mein Kampf“ folgendermaßen zusammenfassen: „Erstens die sozial-biologische Unterscheidung von Menschen nach ihrer angeblichen rassischen Herkunft und Wertigkeit in wertvolle und in minderwertige mit unterschiedlichem Anspruch auf Lebensrecht; zweitens die Fiktion einer reinrassigen und erbbioligisch gesunden Volksgemeinschaft als oberster Wert und zugleich Staatszweck, die es herzustellen galt auf dem Weg von Züchtung und Auslese; drittens die Vorstellung einer auf dem Führer-Gefolgschafts-Pinzip basierenden Volksordnung mit hierarchisch-elitären und zugleich patriarchalischen Strukturen und schließlich viertens der Anspruch des Herrenvolkes auf Lebensraum, der notfalls gegenüber den als minderwertig deklarierten Völkern mit militärischer Gewalt durchzusetzen war.“ (vgl. Keim 1997, Bd 1, 15)