Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 2,0, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Griechenland und die EU – Die EU und Griechenland, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zusammenhang mit einem Antrag für Finanzhilfen bei der EU und dem IWF verabschiedete das griechische Parlament am 6. Mai 2010 das Gesetz 3845/2010 zur Umsetzung des „Mechanismus zur Unterstützung der griechischen Wirtschaft von den Mitgliedstaaten der Eurozone und dem Internationalen Währungsfond“. Dieses sah für vom Finanzminister unterzeichnete Kreditbedingungen eine Ratifikation vor. Einige Tage danach wurde durch das Gesetz 3847/2010 diese Bestimmung geändert, so dass Vereinbarungen über Kreditbedingungen lediglich zur „Diskussion und Information“ dem Parlament vorgelegt werden sollten. Im Anschluss entfachte eine Debatte um die Verfassungskompatibilität dieses Gesetzes, weil nach Art. 36 Abs. 2 für Verträge mit internationalen Organisationen und Vereinigungen, welche die Griechen persönlich belasten, eigentlich eine Ratifikation vorsehen würde. Am 07. Mai 2010 stimmten der deutsche Bundestag und der Bundesrat im Rahmen der Finanzhilfen für Griechenland über das „Währungsunion Finanzstabilitätsgesetz“ ab. Dadurch wird das Finanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen bis zu 22,4 Milliarden Euro für Kredite an Griechenland zu übernehmen, um die Finanzsicherheit der Währungsunion sicherzustellen. Auch dieses Gesetz war äußerst umstritten. Eine Gruppe Professoren hatte versucht – noch bevor der Bundesrat abgestimmt hatte – durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern. Sie waren der Ansicht, ihre Grundrechte aus Art. 38 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG seien durch das Gesetz verletzt. Der Antrag wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Diese Prozesse zeigen, wie nationale Parlamente während der Schuldenkrise agieren und sich den Grenzen der nach der Verfassung gesetzten Möglichkeiten nähern. Es lohnt sich daher, insbesondere die griechische Voulí näher zu betrachten, denn Griechenland ist einer der Hauptakteure der Krise und die politikwissenschaftliche Erforschung der hellenischen Republik ist zudem noch nicht sehr fortgeschritten. Um diese Beobachtungen besser einordnen zu können, wird die Voulí mit dem deutschen Bundestag verglichen. Ziel der Arbeit ist es, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Gemeinsamkeiten haben das deutsche und das griechische Parlament verfassungsrechtlich und in welchen Bereichen unterscheiden sie sich signifikant? 2. Wie partizipieren die beiden Parlamente an der EU-Politik?