Der praktisch bedeutsamste Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen Krankheit. Zwar kann die Krankheit alleine eine Kündigung niemals rechtfertigen, jedoch ist sie auch kein Kündigungshindernis. Für den Arbeitnehmer treten neben der Belastung der Erkrankung noch die Gefahr des Verlustes der beruflichen Existenz auf, denn es kann auch während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine Kündigung wegen Krankheit ausgesprochen werden. Die Rechtsprechung unterscheidet vier Fallgruppen der krankheitsbedingten Kündigung, deren Besonderheiten in der vorliegenden Arbeit anhand einiger Praxisfälle beleuchtet werden. Die krankheitsbedingte Kündigung erfasst alle Fallgestaltungen, bei denen die Krankheit und die daraus folgende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zum Ausspruch einer Kündigung veranlassen. Die rechtlichen Probleme, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, sind vielfach nicht gesetzlich geregelt, sondern werden im Wesentlichen der Rechtsprechung überlassen. Daher soll der Schwerpunkt dieser Arbeit auf die Darstellung der zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen gelegt werden. Auch wenn die Rechtsprechung in den letzten Jahren einige Grundsätze herausgearbeitet hat, so wird deutlich, dass trotzdem manches widersprüchlich erscheint. Es wird immer wieder betont, dass jede Wertung der einzelnen Gesichtspunkte, die im Rahmen der krankheitsbedingten Kündigung geprüft werden müssen, einzelfallabhängig ist und festgelegte Grenzwerte, die eine Kündigung rechtfertigen, nicht existieren. Im Hauptteil der Arbeit werden die vier von der Rechtsprechung unterschiedenen Fallgruppen der Krankheitsarten, die jeweils einen Kündigungsgrund darstellen können, verdeutlicht. Zu Beginn wird auf den allgemeinen Begriff der Kündigung eingegangen und darlegt, welche Kündigungsarten existieren. Da die Höhe der Entgeltfortzahlung im Rahmen der zu prüfenden wirtschaftlichen Belastung, die die krankheitsbedingte Fehlzeit des Arbeitnehmers verursacht, von erheblicher Bedeutung ist, wird darauf folgend ein kurzer Überblick über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegeben. Ferner wird, auch anhand einiger Grafiken, darlegt, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die krankheitsbedingten Fehlzeiten auf die deutsche Wirtschaft haben. Des Weiteren wird der Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes sowie die soziale Rechtfertigung, die in diesem Zusammenhang gegeben sein muss, erläutert. Aufgrund der Tatsache, dass lediglich die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers arbeitsrechtlich von Bedeutung ist und nicht die Krankheit als solche, wird zudem der Unterschied zwischen dem medizinischen Krankheitsbegriff und der Arbeitsunfähigkeit verdeutlicht. Außerdem werden einige Einzelfälle kündigungsrechtlich problematischer Krankheitslagen dargestellt. Hierzu gehören die Kündigung des Arbeitnehmers aufgrund einer Alkoholabhängigkeit oder einer HIV-Infektion sowie die Kündigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.
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