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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 12 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar zur Europaeischen Verfassungsentwicklung nach dem Konventsentwurf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die ersten Schritte zu einer gemeinsamen Handelspolitik wurden 1958 mit dem EWG-Vertrag unternommen. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft setzten sich die Gründungsmitglieder (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg ) gemäß Artikel 2 EWGV das Ziel, einen gemeinsamen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 12 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar zur Europaeischen Verfassungsentwicklung nach dem Konventsentwurf, Sprache: Deutsch, Abstract: Die ersten Schritte zu einer gemeinsamen Handelspolitik wurden 1958 mit dem EWG-Vertrag unternommen. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft setzten sich die Gründungsmitglieder (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg ) gemäß Artikel 2 EWGV das Ziel, einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Das Fundament, auf dem dieser gemeinsame Markt errichtet werden sollte, bildete die Verwirklichung einer Zollunion. Gemäß Art. 9 EWGV (Art. 23 EGV n. F.) verpflichteten sich die Mitglieder der Gemeinschaft Ein- und Ausfuhrzölle, sowie Abgaben gleicher Wirkung beim Warenverkehr innerhalb der Gemeinschaft abzuschaffen. Gleichzeitig sollte gegenüber Drittstaaten ein gemeinsamer Zolltarif festgesetzt werden. Dieser gemeinsame Zolltarif machte den Unterschied zu einer gewöhnlichen Freihandelszone aus. Nachdem die Innenzölle schrittweise abgebaut wurden war 1968 die Zollunion für die 6 Gründungsmitglieder vollendet.2 Im Rahmen ihrer Entwicklung ist die GHP als notwendige Folge der Verwirklichung des gemeinsamen Marktes anzusehen: Der gemeinsame Markt erforderte eine gemeinsame Handelspolitik, um ihn gegenüber Drittstaaten außenwirtschaftlich abzusichern. 3 1 Im folgenden als GHP abgekürzt. 2 Mit den Erweiterungen der Gemeinschaft musste dieser Prozess für die neuen Mitglieder wiederholt werden. 3 Woyke, Handwörterbuch Internationale Politik, S. 111.