Die Arbeit knüpft an die durch den Gerichtshof der Europäischen Union festgestellte Pflicht an, nationales Recht rahmenbeschlusskonform auszulegen. Die Thematik ist angesichts der Fortgeltung der bisher erlassenen Rahmenbeschlüsse auch nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 01.12.2009 weiterhin von wissenschaftlichem Interesse. Ein Schwerpunkt besteht in der Bewertung der Begründung dieser Pflicht, insbesondere angesichts der unterschiedlich zu bewertenden Rechtsnatur von PJZS und Gemeinschaft. Einbezogen werden die vom Europäischen Gerichtshof vorgebrachten Argumente der Unionstreue sowie der Effektivität des unionsrechtlichen Vorabentscheidungsverfahrens. Des Weiteren werden Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung der Konformauslegungspflicht gegeben. Inhalt und Grenzen der unionsrechtlichen Pflicht zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung werden unter Einbeziehung der Rechtsnatur der „dritten Säule“ und deren Spezifika sowie deren Regelungsmaterie Strafsachen konkretisiert. Die im Zusammenhang mit richtlinienkonformer Auslegung bestehenden Fragestellungen und Problematiken werden aufgegriffen und für die rahmenbeschlusskonforme Auslegung arretiert.