Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 15, Universität Potsdam (Erich-Pommer-Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Auf kaum einem Gebiet des Rechts haben sich internationale Abkommen als so erfolgreich erwiesen, wie auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte. Multilaterale völkerrechtliche Verträge weisen jedoch zwangsläufig Lücken auf. Derartige Lücken im Leistungsschutzrecht wurden in nicht ganz unerheblichem Maße durch die deshalb so genannte Schutzlückenpiraterie ausgenutzt. Der Begriff der Schutzlückenp iraterie ist verbindlich nicht definiert. Im Folgenden soll darunter die unautorisierte Aufnahme von Klangdarbietungen oder die una utorisierte Vervielfältigung bzw. Verbreitung von auf Tonträgern festgelegten Aufnahmen verstanden werden. Die Erscheinung der Schutzlücken-Piraterie wurde lange rechtlich vernachlässigt, obwohl es sich hierbei lediglich um eine verfeinerte Form des „bootlegging“ handelt, eines Phänomens, das in kommerzieller Form bereits seit Ende der 60er Jahre existiert. Auf dem Gebiet des Leistungsschutzes ausübender Künstler begann das gezielte Suchen nach Schutzlücken gegen Ende der 80er Jahre. Einige kleine Plattenfirmen mit zum Teil ausgefallen Namen („Chamelion Records“, „Swingin´ Pig Records“) brachten eine Fülle bislang unveröffentlichter Live- und Studioaufnahmen berühmter Interpreten (z.B. Prince, Rolling Stones, Bruce Springsteen, Bob Dylan, The Doors, Beatles, ABBA, Dire Straits, Judas Priest) auf den Markt und versetzten damit sowohl die Künstler als auch die Vertragsfirmen in Aufregung. Diese Aufregung wird verständlich, wenn man den Hintergrund der Veröffentlichungen beleuchtet. Es handelt sich in allen Fällen um unautorisierte – also von den Interpreten nicht genehmigte – Tonträger. Trotzdem gestaltete es sich für die Künstler außerordentlich schwierig, den Vertrieb dieser Tonträger zu untersagen. Die im nachfolgenden hauptsächlich dargestellten verbundenen Streitsachen Phil Collins ./. Imtrat und Patricia ./. EMI Electrola, besser bekannt als die Phil-Collins-Entscheidung sind Fälle der so genannten Schutzlückenpiraterie. Um zu begreifen, welche Auswirkungen die viel beachtete und diskutierte Phil-Collins-Entscheidung auf das nationale Urheberrecht und im Kampf gegen die Schutzlückenpiraterie hatte, muss vorab geklärt werden, wie das Urheberrecht vor dieser Entscheidung gelagert war. Im Nachgang wird die Phil-Collins-Entscheidung ausführlich beleuchtet, sodass abschließend die Auswirkungen klar herausgestellt werden können.