Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Jean Jacques Rousseau schuf mit seinem 1758 veröffentlichten politikphilosophischen Hauptwerk vom "Gesellschaftsvertrag oder den Grundsätzen des Staatsrechts" ein utopisch-revolutionäres Modell vom Menschen in der Gesellschaft. Die Besonderheit liegt in der Begründung gerechter Herrschaftsverhältnisse, gegründet auf den bürgerlichen Gemeinwillen. Galt noch vor Beginn des Zeitalters der Aufklärung die Berufung auf eine letzte Begründungsinstanz, allen voran der omnipotente Gott oder die Natur, so geht mit Beginn der Moderne die Auffassung einher, dass nur die vertragliche Einigung aufgeklärter Individuen eine gerechte Legitimationsbasis besitzt. Rousseaus empathischer Freiheitsbegriff ist als Sinnbild einer ganzen Epoche zu betrachten. Das zunehmend aufgeklärte Bürgertum begann individuell zu reflektieren, und oktroyierte Lebensweisen in Frage zu stellen. Doch ist Rousseau nicht nur als Fürsprecher seiner Generation zu verstehen. Mit seinem Gesellschaftsvertrag, welcher als Leitmotiv seiner politischen Philosophie sowie der vorliegenden Seminararbeit zu betrachten ist, bringt er die Vormoderne gegen die Moderne in Stellung und überwirft sich so mit vielen Prominenten seiner Zeit. Selbst Nietzsche erklärt Rousseau zum "ersten modernen Menschen". Inspiriert durch die 1749 von der Akademie von Dijon gestellten Preisfrage, die da lautet, ob denn die Wissenschaft und Entfaltung der Künste zur gesellschaftlichen Bereicherung und Lebenssteigerung beigetragen habe, widerspricht Rousseau vehement. Das Telos der neuzeitlichen Philosophie besteht nicht mehr aus der Untersuchung von guter und schlechter Herrschaft, sondern zielt vielmehr auf die Rechtmäßigkeit von Staat und Gesellschaft ab. Der eigentlichen Beschäftigung der politischen Philosophie der Neuzeit obliegt der kritische Diskurs um Legitimation von Herrschaft generell.
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