Christian Hiebaum untersucht die politische Dimension der juristischen Argumentation. Er zeigt, wie sich zwei weit verbreitete Überzeugungen, die einander zu widersprechen scheinen, doch vereinbaren lassen: die Überzeugung, dass Rechtsanwendung ein politisches Unternehmen ist, und die Überzeugung, dass Rechtsanwender notwendig wahrheitsorientiert verfahren. Dies erfordert eine gründliche Auseinandersetzung mit der Interpretation von Rechtsnormen einerseits und mit dem Begriff des Gemeinwohls und seiner Rolle im Rechtsdiskurs andererseits. Insgesamt ist die Analyse als Dekonstruktion der Dworkin'schen Unterscheidung zwischen Prinzipien- und Policy-Argumenten angelegt.
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