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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Lüneburg (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn es um die wissenschaftliche Beratung der Politik geht, kann man auf Anhieb sehr viele interne und externe Anbieter dieser Dienstleistungen benennen, aber keiner dieser Beratungsdienstleister steht so unter Beobachtung der Öffentlichkeit und staatlicher Kontrollinstitutionen, wie die parteinahen Stiftungen. In der Vergangenheit gab es viele Probleme durch die eng vernetzten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Lüneburg (Institut für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn es um die wissenschaftliche Beratung der Politik geht, kann man auf Anhieb sehr viele interne und externe Anbieter dieser Dienstleistungen benennen, aber keiner dieser Beratungsdienstleister steht so unter Beobachtung der Öffentlichkeit und staatlicher Kontrollinstitutionen, wie die parteinahen Stiftungen. In der Vergangenheit gab es viele Probleme durch die eng vernetzten Strukturen zwischen Parteien und ihren Stiftungen, welche aber durch Gesetzesänderungen, z.B. im Parteiengesetz (PartG) und auch durch Selbstverpflichtungen der parteinahen Stiftungen weitestgehend behoben werden sollten. Ist aber nicht die Mitwirkung vieler gedienter Parteimitglieder in den Entscheidungsgremien der Stiftungen, welche maßgeblichen Einfluss auf die politische und gesellschaftliche Arbeit der Stiftungen nehmen, und dadurch das Bild der Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Stiftungen verzerren, ein Indiz für eine Abhängigkeit der Stiftungen von ihrer Partei und umgekehrt? Fördern diese und andere Voraussetzungen nicht die Verkrustung des Parteiensystems insgesamt, und sind daher eine Gefahr für den Pluralismus? Gibt es nicht Anzeichen einer Bevorteilung der politischen Stiftungen durch politische Eingriffe, besonders in finanzieller Hinsicht? Nutzen die Parteien „ihre Stiftungen“ nicht als „Außenstellen“, um für ihre Politik zu werben und eigene Kader zu rekrutieren und auszubilden? Die Stiftungen erhalten aufgrund vieler für die Gesellschaft „wertvoller Aufgaben“ finanzielle Mittel aus den öffentlichen Kassen, doch sind diese überhaupt legitim aufgrund der Nähe zu den politischen Entscheidungsträgern? Könnten diese Mittel nicht doch unbemerkt für den Wettbewerb der Parteien untereinander zweckentfremdet werden, und können diese durch die Stiftung übernommenen Aufgaben nicht auch von anderen Trägern ausgeführt werden? Werden nicht nur die von der finanziellen Förderung begünstigten Parteien, besser gesagt ihre Stiftungen, durch das System gestärkt? Ist es in Zeiten knapper Kassen nicht angesagt, diese indirekten Subventionen abzubauen und auf andere bestehende Träger zu verteilen, die diese vielleicht nötiger hätten und trotzdem die Aufgaben besser erledigen könnten? Auf diese und weitere Fragen werde ich in dieser Hausarbeit eingehen und versuchen sie zu beantworten. Ich möchte aber gleichzeitig auch in aller Kürze die sechs großen parteinahen Stiftungen vorstellen und ihre Arbeit im System der Bildungs- und Forschungsträger unserer Republik hervorheben.