Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts, Note: 1,0, Freie Universität Berlin (Institut für Philosophie und Geisteswissenschaften), Veranstaltung: Hegels Staatsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: DieGrundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisseerscheinen im Herbst 1820. Die Möglichkeit und der Zeitpunkt des Erscheinens ist gleichzeitig eine inhaltliche Grenze. Hegel vertritt in derRechtsphilosophieeine bürgerliche Ideologie und betrachtet die bestehenden Verhältnisse affirmativ. Das er die konstitutionelle Monarchie als den Höhe- und Endpunkt der Entwicklung des modernen Staates beschreibt ist auch geprägt durch die historischen Vorgänge seiner Zeit, auf die ich an gegebener Stelle konkreter eingehen werde und die ich in der Zeittafel dargestellt habe. DieRechtsphilosophiegliedert sich in drei Abschnitte. Erster Teil: Das abstrakte Recht. In diesem Abschnitt behandelt Hegeldas Eigentumsrecht, den Vertragunddas Unrecht.Es existiert eine abstrakte Freiheit. Zweiter Teil: Die Moralität. Hier erörtert Hegel:den Vorsatz und die Schuld, die Absicht und das Wohlunddas Gute und das Gewissen.Er bestimmt das „Ich“ im Verhältnis zur Welt. Hier existiert Willkür. Dritter Teil: Die Sittlichkeit. Dieser Teil gliedert sich indie Familie, die bürgerliche Gesellschaftund denStaat.In Hegels System hat das jeweils dritte Element eines Sachverhaltes eine privilegierte Rolle in der Gesamtdarstellung. Im Kontext derRechtsphilosophieist es die Sittlichkeit dem diese Rolle zukommt. Erst in der Sittlichkeit ist die Wirklichkeit als freier Wille existent und die Verwirklichung richtig verstandener Freiheit möglich. Erst hier gibt es konkrete Freiheit. Die Paragraphen 230 bis 249, die Inhalt dieser Hausarbeit sind, finden sich im Abschnitt über die bürgerliche Gesellschaft. In ihnen bestimmt Hegel die verschiedenen Aufgaben der Polizei innerhalb seiner Staatskonstruktion. Ziel dieser Arbeit ist es, die Funktion der Polizei als Vermittler zwischen der Familie, der bürgerlichen Gesellschaft und dem Staat herauszuarbeiten und die Aufgabe dieser Vermittlung innerhalb Hegels Staatskonstruktion aufzuzeigen.