Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 3,0, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Verwaltung und Public Policy, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieses Beitrages ist die bundeseigene Verwaltung, wobei hier das Hauptaugenmerk auf die nachgeordneten Bundesoberbehörden, also die unmittelbare Staatsverwaltung, gelegt werden soll. Diese für den Bund mittlerweile unverzichtbaren Behörden haben im Verlauf der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine immer größere Rolle bei der Umsetzung von Gesetzten und Programmen der Bundesregierung gespielt. Immer komplexere und bedeutsamere Aufgaben, im Bereich der Regulierung und Politikdurchführung, wurden von den Bundesoberbehörden übernommen. Aufgrund ihrer großen Bedeutung soll im ersten Abschnitt eine Einführung zum Aufbau, zur Rechtsform und zur Stellung der Bundesoberbehörden in der Bundesverwaltung erfolgen. In diesem Zusammenhang sind auch die Voraussetzungen für eine Neugründung einer Bundesoberbehörde durch die obersten Bundesbehörden, also ihre vorgesetzten Ministerien näher erläutert. Auch ist die Betrachtung der Autonomie der Bundesoberbehörden immer von großer Relevanz. Welchen Einflüssen und Weisungen sich die Bundesoberbehörden ausgesetzt sehen und welche Steuerungsinstrumente die vorgesetzten obersten Bundesbehörden gegenüber ihnen besitzen und mit welchen Ambitionen sie diese ausführen, ist das Thema des zweiten Abschnitts. Dies soll auch an bestimmten Beispielen aus der vergangenen Praxis noch besser verdeutlicht werden. Doch die bundeseigene Verwaltung befindet sich, nicht nur aufgrund der aktuell anhaltenden Debatte über einen effizienteren Staat und der allgemeinen Bürokratiekritik, im Fokus einer institutionellen Veränderung. Interessant sind hier vor allem die Reformansätze des New Public Management, in Deutschland verwirklicht im Neuen Steuerungsmodell, welches seit Beginn der 1990er Jahre sowohl auf der Kommunalenebene, als auch auf der Bundesebene teilweise zu Veränderungen der Verwaltung geführt hat. In aktuellen Untersuchungen wird vor allem der Trend zur Bildung von Agenturen im angelsächsischen und skandinavischen Raum betrachtet und wie dieser Trend auch in der deutschen Bundesverwaltung bereits seine Spuren hinterlassen hat. Inwieweit sich annähernd Tendenzen des Agentur Prinzips in Deutschland bereits finden lassen und ob diese sich in ihrem eigentlichen Sinn in Deutschland aufgrund des föderalen Staatsaufbaus überhaupt umsetzen lassen, ist im dritten Abschnitt zu überprüfen.