Projektarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Frankfurt früher Fachhochschule, Veranstaltung: Unternehmenssanierung und -restrukturierung, Sprache: Deutsch, Abstract: Galeria Kaufhof, Karstadt, Esprit, Hallhuber – all diese Unternehmen mussten sich im Jahr 2020 insolvenzlicher Verfahren wie etwa der Insolvenz in Eigenverwaltung oder des sogenannten Schutzschirmverfahrens bedienen. Zwar sinkt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland seit 2015 stetig und erreicht 2020 ein Rekordtief von 16.300 Fällen seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Jedoch stehen einige Branchen wie insbesondere der Einzelhandel vor großen Herausforderungen durch Strukturwandel, Digitalisierung und die Covid-19-Pandemie. Betroffene Unternehmen geraten in eine Krisensituation bedingt durch den Rückgang der Nachfrage, Liquiditätsengpässe sowie die vorübergehenden Schließungen von Betriebsteilen oder des gesamten Betriebs. Der deutsche Gesetzgeber reagiert auf die Fälle betroffener Schuldner im Kontext der Covid-19-Pandemie mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, welche zuletzt durch den § 1 Abs. 1, 3 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz bis 30.April 2021 verlängert wurde. Zwar scheint dies grundsätzlich eine Option zu bieten, unverschuldet in die Krise geratenen Unternehmen eine langfristige Überlebensperspektive zu geben. Jedoch erhöht diese Maßnahme auch die Gefahr für sogenannte Zombie-Unternehmen, welche durch die ausbleibende Insolvenzantragsstellung weitere Geschäftspartner und sonstige Beteiligte in Mitleidenschaft ziehen. Hier setzt der präventive Restrukturierungsrahmen des StaRUG an. Dieses soll Unternehmen Instrumente zur vorinsolvenzlichen Sanierung und Restrukturierung bieten und damit drohende Insolvenzen abwenden. Inwiefern sich die Instrumente der präventiven Restrukturierung nach dem StaRUG als geeignete Maßnahmen für Krisen der Covid-19-Pandemie eignet wird im Folgenden untersucht.