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Die Präventivwirkung des Nichtwissens (Popitz) (eBook, PDF) - Theile, Alex
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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 15 Punkt, Universität Leipzig, Veranstaltung: Grundlagen des strafrechtlichen Funktionalismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Anlässlich einer Vortragsreihe mit dem Titel „Zur Einheit der Rechts- und Staatswissenschaften“ hielt Heinrich Popitz am 23.01.1967 an der Universität Freiburg einen Vortrag unter dem Titel: „Über die Präventivwirkung des Nichtwissens“. Dieser Vortrag sollte unter anderem als Vorlage für sein 1980 erschienenes Buch „Die Normative Konstruktion von Gesellschaft“1 dienen, welches heute zu den Klassikern…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 15 Punkt, Universität Leipzig, Veranstaltung: Grundlagen des strafrechtlichen Funktionalismus, Sprache: Deutsch, Abstract: Anlässlich einer Vortragsreihe mit dem Titel „Zur Einheit der Rechts- und Staatswissenschaften“ hielt Heinrich Popitz am 23.01.1967 an der Universität Freiburg einen Vortrag unter dem Titel: „Über die Präventivwirkung des Nichtwissens“. Dieser Vortrag sollte unter anderem als Vorlage für sein 1980 erschienenes Buch „Die Normative Konstruktion von Gesellschaft“1 dienen, welches heute zu den Klassikern der soziologischen Literatur zählt. Heinrich Popitz wurde 1925 geboren. Er studierte unter anderem Philosophie, Geschichte und Ökonomie. Im Jahr 1957 habilitierte er im Fach Soziologie und wurde 1959 zur Professur nach Basel gerufen. Sein weiterer Weg führte ihn 1964 nach Freiburg, dort wurde er Gründungsdirektor des Institutes für Soziologie. Die Zeit an der Universität Freiburg wurde 1971 durch eine Berufung an die New School for Social Research in New York unterbrochen. Später kehrte er nach Freiburg zurück und dozierte bis ins Jahr 2002, in dem er verstarb, weiter an „seinem“ Institut. Popitz wurde unter anderem durch Geiger geprägt, in dessen Theorien er Kritik aber auch Würdigungswertes fand. In dem Vortrag, auf den sich die nächsten Seiten beziehen werden, ist dieser Einfluss klar zu erkennen. Zudem sieht man in seinem Vortrag eine eindeutige Ablehnung des funktionalistischen „Strafrechtsansatzes“.